Liebe/-r Experte/-
in meinem Mietvertrag ist der Balkon aufgeführt.
Es steht aber nicht drin, in welcher Höhe dieser in die
Wohnfläche eingerechnet wird.
Aus der Nebenkostenabrechnung ist dies auch nicht ersichtlich.
Freue mich über eine schnelle Auskunft. Danke und gruss
Das steht auch normalerweise nicht in einem Mietvertrag. Wenn die Mietfläche nach der zweiten BV zur Neubau Mietenverordnung berechnet wurde, und das ist der Standard, dann wird die Balkonfläche zur Hälfte berechnet. Sie können den Vermieter Fragen, nach welchem Gesetz die Balkonfläche berechnet wurde.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo, lieber Fliegenpils,
In der Regel wird die Fläche eines Balkons zwischen 30 und 50 % berechnet. Die Balkonfläche darf nicht als Heizfläche eingesetzt werden. Eben so die Fläche von Fluren in denen kein Heizkörper intalliert ist.
Mit freundlichen Grüßen Willi
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
die Fläche des Balkon wird mit mindestens 25 % der Fläche oder max. 50 % der Fläche auf die Wohnfläche angerechnet.
Mit freundlichen Grüssen
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Bei der Wohnungsberechnung wird der Balkon meist mit 25% seiner Größe, in Ausnahmefällen mit 50% in die Wohnfläche mit einberechnet.
Siehe auch
http://www.hausblick.de/component/hglossary/?view=en…
danke für deine Mitteilung
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo Fliegenpilz,
war im Urlaub und kann mich daher erst heute melden. Der Balkon kann in der Regel mit 25 % eingerechnet werden.
Liebe Grüße aus Berlin
Wohnungsanwalt
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo fliege. . . ,
ich komme eben erst aus dem Urlaub zurück - ich habe mich vom 10.7.- 30.7. abgemeldet - daher die späte Antwort.
Zur Frage: Der Balkon wird grundsätzlich mit der Hälfte der Fläche zu der Wohnfläche hinzugerechnet. Also bitte überprüfen und wenn mehr angerechnet wurde, Mietminderung geltend machen.
(Bitte beachten: eine Abweichung der tatsächlichen Fläche von der im Mietvertrag angegebenen darf höchstens 10 % betragen.)
Viele Grüße
walser.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
und wo ist die frage?!
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]