Hallo,
wenn ein Mietvertrag zum 15. eines Monats begonnen hat,
muss man dann auch - die gesetztliche Frist von 3 Monaten - zum 15. kündigen, oder immer zum 1. eines Monats?
Vielen Dank
LG
Hallo,
wenn ein Mietvertrag zum 15. eines Monats begonnen hat,
muss man dann auch - die gesetztliche Frist von 3 Monaten - zum 15. kündigen, oder immer zum 1. eines Monats?
Vielen Dank
LG
Hallo.
Die ordentliche Kündigung wird immer zum Ablauf eines Kalendermonats ausgesprochen:
§ 573c Fristen der ordentlichen Kündigung
(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig
Also immer zum 1.
Danke
nee, zum 28./29./30./31. - je nach dem, was eben der letzte tag des jeweiligen monats ist.