Mietvertrag Beendigung zum 1. oder 15.?

Hallo,

wenn ein Mietvertrag zum 15. eines Monats begonnen hat,
muss man dann auch - die gesetztliche Frist von 3 Monaten - zum 15. kündigen, oder immer zum 1. eines Monats?

Vielen Dank

LG

Hallo.

Die ordentliche Kündigung wird immer zum Ablauf eines Kalendermonats ausgesprochen:

§ 573c Fristen der ordentlichen Kündigung

(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig

Also immer zum 1.

Danke

nee, zum 28./29./30./31. - je nach dem, was eben der letzte tag des jeweiligen monats ist.

2 „Gefällt mir“