Hallo zusammen,
angenommen ein befristeter Gewerbemietvertrag (= 1 Jahr) ohne Verlängerungsklausel wird stillschweigend mehrmals verlängert, wird er dann zu einem unbefristeten Vertrag, oder bleibt es bei einem befristeten Vertrag, der sich halt nur jeweils um Jahresfrist verlängert.
Grund der Frage ist die Notwendigkeit einer Kündigung. Im Fall eines unbefristeten Mietvertrages bedürfte es einer Kündigung, im Falle einer stillschweigenden Verlängerung um Jahresfrist, würde der Vertrag eben zum jeweiligen Fristende des aktuellen Jahres enden.
Was gilt?
Danke und Gruß
Alex
Hallo Alex,
in dem von Dir geschilderten Fall wäre eine Verlängerung auf
unbestimmte Zeit eingetreten, vergl. § 545 BGB.
Gruß - Jaschiii
Danke! (o.T.)
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