Guten Tag,
ich habe anfang 2007 einen auf 4 jahre befristeten mietvertrag unterschrieben, nun habe ich gelesen das dies nur unter diesen bedingungen geht:
siehe BGB § 575, Absatz 1:
Ein Mietverhältnis kann auf bestimmte Zeit eingegangen werden, wenn der Vermieter nach Ablauf der Mietzeit
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die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts nutzen will,
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in zulässiger Weise die Räume beseitigen oder so wesentlich verändern oder instand setzen will, dass die Maßnahmen durch eine Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich erschwert würden, oder
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die Räume an einen zur Dienstleistung Verpflichteten vermieten will
und er dem Mieter den Grund der Befristung bei Vertragsschluss schriftlich mitteilt. Anderenfalls gilt das Mietverhältnis als auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
ich möchte das verhältnis gern vorher beenden mein vermieter könnte sich auf 2.beziehen dies hat er mir aber nicht schriftlich gegeben grund für die frist (hat er mir gesagt) ist allein das er nicht ständig einen wechsel hat.
kann ich vorher kündigen ohne das er mir was kann? er soll bei sowas ein a… sein
sorry
lg christin