Hallo zusammen, ich habe folgendes Problem:
Ein gemiensamer Freund von meiner Frau und mir ist aufgrund eines Unfalls Hilfebedürftig. Er hat seine Wohnung aufgegen und hat nun in unserem eigenen Haus 2 Zimmer bezogen. Er hat mit uns als Eigentümer einen Mietvertrag gemacht. Dieser wurde auch dem Jobcenter beim Antrag für ALG II vorgelegt. Zunächst wurde der Antrag bewilligt-jetzt stand aber ein Außendienstmitarbeiter vom Jobcenter vor der Tür und wollte sehen, ob únser Frreund eine abgeschlossene Wohnung hätte.
Was bedeutet abgeschlossene Wohnung? Ein Bekannter meinte wir hätten einen Untermietvertrag machen müssen-aber er ist ja kein Untermieter, da wir Eigentümer von dem Haus sind. Von daher hat er die zwei Zimmer ja gemietet. Diese wurden auch nur im Mietvertrag angegeben. Weil unser Freund gerade Krankengymnastik bekommen hat, haben wir den Mitarbeiter wieder weg geschickt. Er wolle dann ein anderes Mal wieder kommen. Er sagte es würde angezweifelt werden, dass der Mietvertrag der Wahrheit entspräche. Darf das Amt sowas einfach unterstellen? Darf der Mitarbeiter sich das gesamte Haus anschauen?