Mietvertrag bei Nießbrauch; wer unterschreibt?

Hallo,
mein Freund und ich wohnen seit 2004 in einem Mehrfamilienhaus, welches den Eltern meines Freundes gehörte. Dafür zahl(t)en wir an die Eltern Miete. In 2007 wurde das Haus auf meinen Freund übertragen mit dem Nießbrauchsrecht für die Eltern (diese übernehmen auch weiterhin alle Instandhaltungskosten, etc.)

Frage 1:
Wer muss zukünftig bei neuen Mietern den Mietvertrag unterscheiben? Der Nießbrauchsempfänger (Eltern) oder der Eigentümer (mein Freund)

Frage 2:
Können die Eltern von uns Mieterhöhungen verlangen? Müssen wir überhaupt weiterhin Miete zahlen, obwohl mein Freund Eigentümer ist?

Vielen Dank schon mal für Antworten

Hallo!

Das Haus wurde zwar übertragen, hat einen neuen Besitzer bekommen.
Aber die alten Besitzer haben das Nießbrauchsrecht übertragen bekommen, sie können all das machen, was sie auch bisher gemacht haben.
Vermieten, die Miete kassieren. Dafür müssen sie ja auch die Instandhaltungskosten tragen.

Was sie nicht mehr tun dürfen, ist verkaufen, das Haus beleihen oder wesentliche Eingriffe in die Bausubstanz vornehmen.

Und deshalb bleiben sie auch der Vermieter für alte und neue Verträge. Und sie können natürlich auch die Miete erhöhen, im gesetzlichen Rahmen, wie halt immer.

MfG
duck313

":Aber die alten Besitzer haben das Nießbrauchsrecht übertragen

bekommen, sie können all das machen, was sie auch bisher
gemacht haben.
Vermieten, die Miete kassieren. Dafür müssen sie ja auch die
Instandhaltungskosten tragen."

Ist das denn sicher???

  • Ich habe mich vorher schon beim „Haus&Grund“ erkundigt und habe von
    denen die gleiche Auskunft bekommen wie von Dir.
  • Der „Dt. Mieterbund“ sagt jedoch genau das Gegenteil, dass nämlich
    Mietverträge nur mit dem Eigentümer gemacht werden müssen.
  • Im Internet habe ich dazu ebenfalls verschiedene Berichte gelesen,
    in denen beschrieben wird, worauf man als Nießbrauchberechtigter
    achten muss, wenn neue Mietverträge (regulär mir dem
    Eigentümer)erstellt werden. Auch hier hat den Anschein, als wäre
    regulär die Erstellung des Mietvertrages die Sache des Eigentümers.

Kannst Du mir bitte mal einen Link oder einen Paragraphen/Gesetzestext zukommen lassen, in dem ganz klar definiert wird, wer Mietvertäge erstellen kann??? Ich bin mittlerweile etwas verwirrt über die vielen unterschiedlichen Auskünfte!!!(Es gibt bei dieser Nießbrauchsregelung keine außergewöhnlichen anderen Vertragsbestandteile)

Vielen Dank!

Hallo nochmal !

schau mal hier rein, es beschreibt das wohl hier vorliegende Problem, was auftreten könnte, wenn der neue Eigentümer den Mietvertrag unterschreibt.
http://www.iww.de/erbbstg/archiv/grundstuecksuebertr…

mfG
duck313