Mietvertrag bei Schenkung ohne Nießbrauch

Hallo, meine Eltern möchten mir ihre Eigentumswohnung schenken. Ohne Wohnrecht, ohne Nießbrauch. Ohne Schulden und besonderen Verpflichtungen. Zur Zeit wohnen wir alle in dieser Wohnung. Ich studiere noch, bin allein und möchte gerne, dass die Eltern noch paar Jahre bei mir dann wohnen. Ich habe von jemanden gehört, dass das Finanzamt unbeding in diesem Fall einen Mietvertrag zwischen mir als Eigentümer und meinen Eltern verlangt. Ist das Pflicht oder darf ich als neuer Eigentümer erlauben den Eltern paar Jahre bei mir unentgeltlich zu wohnen? Danke.

Schau mal hier: http://www.test.de/Mietvertrag-mit-Angehoerigen-Mit-…

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Hallo Fred,
vielen Dank für die umgehende Rückmeldung.
Der Vertrag mit Angehörigen wäre dann als zweite Schritt zu beachten. Hier hilft deine Info sehr.

Wir (ich und meine Eltern) alle wohnen zur Zeit in dieser Wohnung.
Meine Frage ist:
ist das ein MUSS, eine gesetzliche Pflicht, mit den Eltern einen Mietvertrag für Teil der Wohnung abzuschließen?

Oder darf ich als Eigentümer den Eltern, die mir diese Wohnung ohne weiteren Bedingungen geschenkt haben, erlauben bei mir kostenloss paar Jahre wohnen? Ob Finanzamt was dagegen hat? So was habe ich von einem Notargehilfe gehört. Und zwar, dass das Finanzamt nach dem Schenkungsvorgang unbeding nachfragt, wo die schenkende Eltern jetzt wohnen? Und verlangt einen Mietvertrag, falls die Eltern in meiner Wohnung weiter wohnen.
Also, die Frage ist, ob gesetzlich eine Pflicht zur Ersellung eines Mietvertrages besteht?

Im Steuerrecht bin ich nicht kompetent. Das Verlangen des FA kann ich so ohne weite Info nicht nachvollziehen. Wenn Sie eine schriftliche Anfrage mit einer konkret formulierten Frage an das FA richten, ist es verpflichtet, schriftlich zu antworten. Diese Antwort ist verbindlich.
Im übrigen sollten Sie einen alten Grundsatz, der auf langer Lebenserfahrung gründet, beherzigen: Die Rechtsgestaltungen (wie Schenkungen, Mietverhältnisse o.ä.) sollte man in erster Linie nach den realen persönlichen Wünschen und Sicherheitsbedürfnissen ausrichten/formulieren und nicht nach steuerlichen Gesichtspunkten wie Steuersparen. Anderenfalls können sich bei Streitigkeiten, Krankheit, Arbeitslosigkeit o.ä. böse Überraschungen ergeben. So könnte sich auch die Wohnungsschenkung für die Eltern o h n e deren Absicherung als schwerer Fehlgriff erweisen!
Noch Fragen? Schreiben Sie gern erneut.
Mit freundlichen Grüßen aus der Lüneburger Heide
H.Gintemann

Ihre Frage läßt sehr leicht mit einer Gegenfrage beantworten:„Hatten Ihre Eltern einen Mietvertrtag mit Ihnen abgeschlossen, als diese noch Eigentümer der gemeinsam genutzten Wohnung waren?“

Daran mögen Sie den Wertgehalt der anderen Meinung erkennen!?!

Sie können auch unentgeltlich Eltern wohnen lassen. Bei fremden Personen wäre das verdächtig, aber bei den Eltern nicht.Besonders nicht wenn Sie einem die wohnung geschenkt haben.Es ist eben offt so,daß wenn Eltern bei Kinder wohnen keine Miete angegeben wird, obwohl welche gezahlt wird. Das vermutet das Finanzamt. Aber wenn tatsächlich keine gezahlt wird dann wird eben keine gezahlt. Sie können jeder Person alles mögliche unentgeltlich überlassen. Das ist Ihr Recht.