Hallo,
angenommen ein Ehepartner stirbt und das wird dem Vermieter mitgeteilt, der sich aber dazu nicht äußert.
Nach 3 Jahren stirbt der andere Ehepartner. Im Mietvertrag (unbefristeter Mietvertrag) steht nichts über den Fall des Todes.
Habe ich es richtig verstanden, dass der Erbe des Mieters das „Mietverhältnis“ erben würde? Angenommen der Erbe würde das Mietverhältnis übernehmen, würde das einen Grund für eine Mieterhöhung darstellen? Könnte der Erbe die Wohnung aufgrund eigener Kündigungsfrist und Renovierungsarbeiten die Wohnung zwei drei Monate leer stehen lassen (Mietzahlung vorausgesetzt)?
Danke und Gruß