Hallo an alle,
was kann ein Vermieter tun, wenn er bereits einen Mietvertrag unterschrieben hat und nach Unterzeichnung fest stellt, dass der neue Mieter mehrere negative Schufaeinträge hat.
Kann der VM vom Vertrag zurück treten?
LG Jasmin
Hallo an alle,
was kann ein Vermieter tun, wenn er bereits einen Mietvertrag unterschrieben hat und nach Unterzeichnung fest stellt, dass der neue Mieter mehrere negative Schufaeinträge hat.
Kann der VM vom Vertrag zurück treten?
LG Jasmin
Es gibt Dinge, die verstehe ich nicht.
Ist ein Mensch nur so viel Wert wie in der Schufa steht? George Orwell lässt grüßen. Hat ein Mensch der einen OE geleistet hat kein Recht auf eine Chance? Oder was sind ‚negative Einträge‘? Hat er etwas Kredit?
Der Vermieter hat es also verpennt die von Ihm so heilig erachtete Schufaauskunft abzuwarten. Und jetzt sollen andere das wieder geraderücken. Kündigen, sofort, fristlos. Bloß weg mit sowas. Am Besten in den Schuldenturm, bei Wasser und Brot.
Manchmal schäme ich mich auch Vermieter zu sein.
vnA
Hallo,
Danke für deinen (emotinalen und unnötigen) Beitrag!
Eine Antwort habe ich leider nicht finden können.
LG Jasmin
Huhu!
Eine Antwort habe ich leider nicht finden können.
Dann versuche ich es mal: Der Vermieter kann den Vertragsschluss anfechten, entweder wegen arglistiger Täuschung oder wegen Irrtums. Und dann kommen in einem eventuellen Rechtsstreit die Deiner Meinung nach „emotinalen und unnötigen“ Argumente ins Spiel, nämlich dass so ein paar Schufa-Einträge noch lange nichts über den Menschen aussagen.
Der Vermieter kann den
Vertragsschluss anfechten, entweder wegen arglistiger
Täuschung oder wegen Irrtums.
Hallo,
das könnte er aber nur, wenn der Mieter vorher behauptet hätte er hätte keine Meldung in der Schufa (?). Was nun wenn die Schufa nie erwähnt wurde, sondern nur Einkünfte und finanzielle Verhältnisse abgefragt wurden.
Oder würde es Täuschung sein, weil der Mieter die Schufaeinträge verschwiegen hat, als er auf seinen finanziellen Verhältnisse angesprochen wurde?
LG Jasmin
Hallo Jasmin,
nur so aus Interesse. Wie ist den der Vermieter drauf gekommen, dass der Mieter neg. Schufa hat?
Ich wüsste nämlich nicht mal, ob und was bei mir da drin steht. Wenn mich der Vermieter also fragen würde und ich sage „nein“, hätte ich nicht mal gelogen. Ich weiß es ja gar nicht…
Gruß Lulea
Hallo!
Wenn mich der Vermieter also fragen würde und ich sage
„nein“, hätte ich nicht mal gelogen. Ich weiß es ja gar
nicht…
In dem Fall ist „Ich weiß es nicht“ die richtige Antwort, „Nein“ wäre gelogen mit Eventualvorsatz.
Der Vermieter kann den
Vertragsschluss anfechten, entweder wegen arglistiger
Täuschung oder wegen Irrtums.Hallo,
das könnte er aber nur, wenn der Mieter vorher behauptet hätte
er hätte keine Meldung in der Schufa (?). Was nun wenn die
Schufa nie erwähnt wurde, sondern nur Einkünfte und
finanzielle Verhältnisse abgefragt wurden.
Ich habew ja nur gesagt, dass er den Vertrag anfechten kann, nicht, dass das auch Aussicht auf Erfolg hätte.
Oder würde es Täuschung sein, weil der Mieter die
Schufaeinträge verschwiegen hat, als er auf seinen
finanziellen Verhältnisse angesprochen wurde?
M. E. nicht. Wenn der Mieter früher mal eine Durststrecke hatte und es sind ihm Dispokredit und Handyvertrag gekündigt worden, dann verfolgt ihn das in der Schufa viele Jahre lang, ganz egal, wie solide er inzwischen lebt. Eine Pflicht, darüber aufzuklären, gibt es nicht.
Hallo Jasmin,
nur so aus Interesse. Wie ist den der Vermieter drauf
gekommen, dass der Mieter neg. Schufa hat?
Ist er nicht, diese Frage ist (ausnahmsweisem mal wirklich) fiktiv. Ich habe sie nicht zu Ende gedacht. Ich wollte wissen wie es aussehen würde - wenn.
Und nein, ich habe keine mehrfachen negativen Schufaeinträge.
LG jasmin
dann mal die fiktive Frage :
Wie kam der Vermieter an die Schufaauskunft? Ohne Einwilligung des Mietinteressenten geht das nur bei Schufamitgliedern. Und diese bedürfen wohl auch der Genehmigung zur Auskunft.
vnA