Mietvertrag - bürge verstorben

hi!

hier meine frage:

tochter ist ausgezogen und hat sich eine wohnung gemietet, für die ihre mutter gebürgt hat.
nun ist aber die mutter plötzlich verstorben.
wie sollte man jetzt vorgehen?vorallem, wenn es schwierig ist einen neuen bürgen aufzutreiben.
man macht sich ja sicherlich strafbar, wenn man nicht angibt,dass der bürge verstorben ist.

gruss!

p.s. für fragen zum sachverhalt bin ich offen.

Hallo,

Rückfrage: Wofür hat die Verstorbene gebürgt? Für die a) Mietzahlungen, oder für die b) Mietsicherheit?

Bei a) wäre die Frage, ob das Mietverhältnis bzw. die Mietzahlungen ungestört läuft seit Einzug und evtl. auf einen Bürgen für die Zukunft verzichtet werden kann.

Bei b) könnte man entweder auf eine Bankbürgschaft umschwenken, eine Kautionsversicherung einschalten oder eine Barhinterlegung der Mietsicherheit vornehmen.

„Strafbar“ macht man sich wohl eher nicht. Das Recht auf Bürgschaften ist - meines Wissens - im Mietrecht nicht verankert. Das Recht auf pünktliche Mietzahlungen und eine Sicherheitsleistung sehr wohl.

Gruß
Nita

  1. Wer ist Bürge?

Neuer Bürge ist der Erbe der Mutter. Nur wenn die Tochter Alleinerbin ist, gibt es keinen neuen Bürgen.

  1. Muss sich die Tochter um einen neuen Bürgen kümmern?

Ja, wenn sie Alleinerben ist oder wenn der neue Bürge offensichtlich nicht zahlungsfähig ist.

  1. Muss die Tochter den Vermieter über die neue Situation informieren?

Ja.

  1. Macht sie sich strafbar, wenn sie den Vermieter nicht informiert?

Nein.