Mietvertrag Coypyright

Moin zusammen,
in einer deutschen Großstadt gibt es einen Haus- und Grundbesitzerverein. Er publiziert eigene Mietverträge, die er für einige Euro pro Stück verkauft. Dort ist sinngemäß folgender Vermekr zu finden: „Reproduktion, also Kopien werden zivil- und strafrechtlich verfolgt. Es sind nur die Originalverträge zu verwenden.“
Viele Vermieter und Hausverealter in dieser Stadt kopieren sich aber diese Verträge.
Was sagt Ihr zu dem o.g. Vermerk und von dem Verhalten der Vermieter?
Ist es wirklich strafbar? Und wenn, sind die Vermieter dann vorbestraft? Mit anderen Worten: Was haltet ihr von der Sache?

Hallo !

Das ist sicher zulässig,denn die Vordrucke werden wohl nur Mitgliedern im Verein zur Verfügung gestellt.
Nun,vorbestraft werden die Fremdnutzer sicher nicht werden,selbst wenn der Verein die ungenehmigte Nutzung abmahnt und Schadenersatz fordert.
Wenn jemand etwas urheberrechtlich geschütztes zum NICHT privaten Gebrauch kopiert,dann ist das ein Verstoß gegen das Urheberrecht.
Dagegen kann der Rechtinhaber vorgehen,keine Frage !

Und ein Mietvertrag kann kaum eine erlaubte private Nutzung sein.
Für solche Fälle muß man eben auf freie Formulare aus dem Schreibwarenhandel zurückgreifen,mit dem Kauf dort darf man sie auch nutzen(aber sicher auch nicht kopieren).

MfG
duck313