Mietvertrag: Dachschrägen und Deckenhöhe

Guten Tag,
ein Hauskäufer möchte vermieten, renoviert selbst, und fragt sich nun, wieviel Miete er verlangen darf. Die Wohnung ist sehr verschachtelt und asymmetrisch, fast jedes Zimmer im OG hat Dachschrägen und einige Zimmer haben nur, 1,80 bis 1,90 Deckenhöhe (gibt es eine Mindesthöhe)?

Danke und VG
Igeline

hallo igeline.

Die Wohnung ist
sehr verschachtelt und asymmetrisch, fast jedes Zimmer im OG
hat Dachschrägen und einige Zimmer haben nur, 1,80 bis 1,90
Deckenhöhe (gibt es eine Mindesthöhe)?

das ist alles in der wohnflächenverordnung geregelt:
http://www.gesetze-im-internet.de/woflv/BJNR23461000…

siehe §4, Punkt 2: zimmer unter 2m höhe dürfen nur zur hälfte berechnet werden.

außerdem: die landesspezifischen bauordnungen definieren, was überhaupt wohnraum bzw. aufenthaltsraum ist. da spielt u.a. das verhältnis fensterfläche/grundfläche mit rein.

gruß

michael

… aber bis zur Wuchergrenze (http://www.mietrecht-einfach.de/miete-mietwucher.html) darf er trotzdem so viel Miete kassieren, wie er kriegen kann.
Man sollte sich nur davor hüten irgendeine m²-Angabe in der Annonce, beim Makler, beim Besichtigungstermin, oder im Mietvertrag zu machen.
Die Wohnflächenberechnung wird dann erst bei der NK-Abrechnung zum Thema.

vnA

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… aber bis zur Wuchergrenze
(http://www.mietrecht-einfach.de/miete-mietwucher.html) darf
er trotzdem so viel Miete kassieren, wie er kriegen kann.

theoretisch. praktisch wird er sich an den ortsüblichen mieten orientieren müssen, wenn er eine eher suboptimale wohnung an den mann bringen will - wobei sich natürlich durchaus jemand finden kann, der genau so eine schnuckelige verwinkelte schräge dachwohnung sucht…

gruß

michael

huhu

hallo igeline.

das ist alles in der wohnflächenverordnung geregelt:
http://www.gesetze-im-internet.de/woflv/BJNR23461000…

hi,

nein die Wohnflächenverordnung tifft nur auf Preisgebundenen Wohnraum zu oder wenn nichts weiter im Preisfreien Wohnrauum vereinbart wurde. Sprich der Vermieter kann die Fläche auch nach din 277 berechnen

Hallo,

der Hauseigentümer sollte bei eventuell strittiger Wohnflächenberechnung tunlichst vermeiden, irgendwo in Annonce/Exposé/Vertrag sich auf „m² Wohnfläche“ zu beziehen.

Angeboten wird eine „schöne Dachgeschosswohnung mit individuellem Grundriss, 2 Zimmer / Küche / Diele / Bad“.