Mietvertrag der noch bis 31.12.2015 läuft kündigen

Wir hatten 2010 ein Haus angemietet.Da es sehr verwohnt war mussten wir ca 5000 Euro investieren und da es ein zusammenzug war haben wir uns auch dort neu eingerichtet. Jetzt tauchten Mängel auf: Defekte Rollläden, Es lief zuerst Wasser zwischen Dach und Wand (Bei Regen), später lief es in den Gesimsekasten unterhalb des Daches, dieser verrottet zusehens. Der Vermieter sagte eine Behebung der Mängel zu, es tat sich nichts. Schließlich kündigten wir und zogen aus. Das wir kaum Chancen auf Schadenersatz haben, ist uns klar, aber der Vermieter pocht auf Erfüllung des Mietvertrages, kommt man da wegen der für uns unzumutbaren Umstände ( wie sieht das denn aus ein verrotteter Gesimsekasten mit Löchern aus dem auch noch munter wasser troft bei regen?) nicht kündigen, schließlich wären wir nicht ausgezogen, wenn der Vermieter seinen Instandhaltungspflichten nachgekommen wäre. Wenn ich jeden Monat fein 650 Euro Miete zahle möchte ich auch ein intaktes Haus und keine Bruchbude, tut mir leid.

Das tut mir echt leid für euch, aber was ist deine Frage ???

Gruss Ralli

Hallo!

2 Punkte gibts zu klären.

Ist die Mietdauer 2015 auch für Mieter bindend und kann nicht regulär mit 3 Monaten gekündigt werden ?

Ist eine fristlose Kündigung möglich ?

Grundsätzlich ja, aber die Mängel müssen so schwerwiegend sein, das ein weiteres Wohnen dort unzumutbar wäre. Ist das denn gegeben ?

Mängelliste gibt nicht viel Anhaltspunkt, denn was sind das für Mängel ? Regnet es in die Zimmer rein ? Sind Rolläden nicht mehr nutzbar ?

und wenn VM sich auf Mängelanzeige hin nicht kümmert, Mieter aber eigentlich dort wohnen bleiben will, dann bietet sich ja immer noch die Eigenvornahme an. Mieter beauftragt selbst Handwerker, die es beheben und zieht die Kosten von Miete ab.

MfG
duck313

Die geschilderten Mängel berechtigten euch zu Mietkürzung, Beseitigungsaufforderung und Ersatzvornahme, aber nicht zu Kündigung.

Sofern einen beiderseitiger, ordentlicher Kündigungsverzicht unbeschadet des Rechts auf außerorderntliche fristgerechte oder fristlose Kündigung vereinbart wurde, darf der Vermieter tatsächlich auf Vertragserfüllung (Zahlungsverpflichtung) pochen und Schadensersatz geltend machen.

G imager761

Und was ist mit dem BGB? Dort steht zu lesen, das ein Formularmietvertrag der länge als 4 Jahre läuft ungültig ist. Unser Vertrag läuft 5 Jahre und 5 Monate.

Und was ist mit dem BGB? Dort steht zu lesen, das ein
Formularmietvertrag der länge als 4 Jahre läuft ungültig ist.
Unser Vertrag läuft 5 Jahre und 5 Monate.

das kann ja gar nicht sein, denn in der frage war davon nirgends die rede.

wie wäre es, wenn du vielleicht mal was anders als nur einen haufen stichworte nennst, sondern tatsächlich mal den ganzen fall schilderst? wie willst du denn sonst an eine hilfreiche antwort kommen?

btw., befristete mietverträge sind auch für wesentlich längere zeiträume möglich.