Hallo Und Guten Morgen!
Folgende Sachlage: Ein Gewerberaum wurde angemietet. Laufzeit 5 Jahre ist vereinbart. Nach 18 Monaten bietet sich die Gelegenheit, einen besseren Gewerberaum anzumieten, in dem der Einzelhändler mehr Umsätze erwartet, weil die Lage besser ist. Es bleibt nun folgende Entscheidung des Einzelhändlers offen und zu klären: Wenn der jetzige Laden in der schlechteren Lage bestehen bliebt, werden langfristig die Kosten nicht mehr gedeckt weerden können, weil der Umsatz dafür zu gering ist. Mit dem neuen Laden in besserer Lage und vergleichbarer Miethöhe jedoch wäre ein Deckungsbeitrag und somit ein weiterbestehen der Existenz gesichert. Das heißt aber, dass man irgendwie aus dem alten Mietvertag raus muss, um die eigene Existenz zu sichern.
Gibt es da eine Möglichkeit aus dem alten Mietvertrag ´raus zukommen, und vorzeitig zu kündigen, weil die Ertragslage des dort ansässigen Geschäfts negativ ist und so die Existenz des Gewerbetreibenden gefährdet! Was auch die Bilanz belegt.
Danke schon mal für eure Hinweise!
Grüße aus der Altmark
ole
Hallo,
die Chancen vorzeitig aus einem gewerblichen Mietverhältnis mit fester Vertragslaufzeit auszusteigen, sind eher gering.
Als Möglichkeit zur vorzeitigen Beendigung kommt nur in Betracht, dass sich Mieter und Vermieter einigen (z. B. indem der Gewerbemieter einen neuen solventen Mieter präsentiert, der in den Vertrag einsteigen würde).
Ansonsten bleibt nur der Weg, dass der Vertrag auf formale Fehler hin untersucht wird, so dass die Schriftform des Vertrages beispielsweise nicht eingehalten wurde, was zu einem mit der dreimonatigen Frist kündbaren Vertrag führen würde.
Als letztes wäre noch daran zu denken, dass der Vermieter dem Mieter Gründe liefert, die eine ausserordentliche Kündigung rechtfertigen würden.
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Vielen Dank für die rasche Antwort.
An das von dir erwähnte ausserordentliche Kündugungsrecht hatte ich eigentlich gedacht, weil die Existenz unter den gegebenen Umständen bedroht scheint!
Was ist eigentlich, wenn das Gewerbe des Einzelunternehmens abgemeldet wird – wegen Zahlungsunfähigkeit --. Also keine Insolvenz anmelden, sondern den Geschäftsbetrieb einstellen? Hat man das das Recht, ausserordentlich zu kündigen?
Danke schon mal hier & jtzt
ole
Hallo Ole,
das hilft nicht weiter. Der Inhaber haftet dann für die entstehenden Forderungen. Ich persönlich würde das Gespräch mit dem Vermieter suchen. Diesem dürfte ein neuer Mieter vermutlich lieber sein, als ein Rechtsstreit mit der Forderungseintreibung gegen den aktuellen Geschäftsinhaber.
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