Mietvertrag / Einbauten vom Vormieter

Liebe/-r Experte/-in,

ich stecke ein wenig in Schwierigkeiten mit meiner Hausverwaltung. Ich habe vom Vormieter in meiner Wohnung in der Diele einen „Windfang“ übernommen, d.h. vom Flur ist ein Stückchen abgetrennt für die Garderobe, Schuhe etc. Die Zwischenwand hat eine Tür zum Rest des Flurs, in der Zwischenwand ist ein Schalter für das Flurlicht, der Vorbau kann also nicht ohne weiteres abgerissen werden, sondern es müsste die Elektrik verlegt werden.
Die Hausverwaltung ist der Meinung, ich müsste diesen Windfang entfernen, hat mir bisher aber das Finden eines Nachmieters durch Nichtstun mächtig erschwert.

In meinem Mietvertrag steht nichts zu diesem Windfang, nur die folgende pauschale Klausel:
Bauliche oder sonstige Veränderungen, die der Mieter ohne Zustimmung des Vermieters vorgenommen hat, sind auf Verlangen des Vermieters vom Mieter auf eigene Kosten unter Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes unverzüglich zu beseitigen.

Im Übergabeprotokoll steht nur: Die Wohnung wird in Absprache mit den Vormietern übernommen.
Und: Die Übergabe der Mietwohnung erfolgte ohne Vorbehalt.

Von der Hausverwaltung habe ich das dortige Stammdatenblatt bekommen, in dem zur Ausstattung folgendes steht:
Ausstattung:
3 Zimmer
Küche (mit Einbauküche, Herd, Kühlschrank, Küchenregal,
Geschirrspülmaschine)
Flur
Bad (mit WC)
Keller
Balkon
(Windfang)

Wenn der Windfang als Wohnungsausstattung im Stammdatenblatt steht, gehört er doch zur Wohnung und dann müsste ich ihn nicht ausbauen. Sehe ich das richtig?

Mit freundlichen Grüßen
Andrea(Leelee39)

schreibe dort hin, dass kein Rechtsgrund besteht der Auffroderung nachzukommen und warte evtl. die Klage ab, mehr kannst du nicht unternehmen, als sich dann vor dem Richter zu rechtfertigen. Wenn das alles so stimmt, was du schreibst, sehe ich gute Chancen

Hi
so sehe ich es auch. Zunächst mal hast du die Wohnung zwar direkt vom Vormieter übernommen, jedoch dein Vermieter ist ja bei der Übergabe nicht aussen vor. Er muß eine Schlußabnahme machen und da sollte sinngemäß drin stehen (Ohne windfang ) zurückgegeben und du baust diesen dann wieder „virituell“ auf. Dann kann er dieses auch verlangen, da er dir die Wohnung ja auch dann ohne übergeben hat. Da er jedoch diese auch schon im Übergabeprotokoll aufgezählt hatte, ist diese und durch Duldung vom Vorgänger her, schon in sein Eigentum übergegangen. Du bekommst daher, sollte er sich blöd stellen, eher Schwierigkeiten wenn du diese einfach mal weg machst.

Gruß Peter

Ganz vielen Dank Euch beiden für die schnelle Antwort!

Nun sehe ich der Sache schon etwas optimistischer entgegen. Ich habe nächste Woche einen Vorbesichtigungstermin, da werde ich den Hausverwalter mal damit konfrontieren.

Gruß Andrea

Gut die in einem Dialog gelösten Probleme sind immer die viel, viel besseren Lösungen alles andre ist ein Armutszeugnis für die Menschheit solte man einen Advokaten benötigen.
Viel Glück Peter