Liebe/-r Experte/-in,
ich stecke ein wenig in Schwierigkeiten mit meiner Hausverwaltung. Ich habe vom Vormieter in meiner Wohnung in der Diele einen „Windfang“ übernommen, d.h. vom Flur ist ein Stückchen abgetrennt für die Garderobe, Schuhe etc. Die Zwischenwand hat eine Tür zum Rest des Flurs, in der Zwischenwand ist ein Schalter für das Flurlicht, der Vorbau kann also nicht ohne weiteres abgerissen werden, sondern es müsste die Elektrik verlegt werden.
Die Hausverwaltung ist der Meinung, ich müsste diesen Windfang entfernen, hat mir bisher aber das Finden eines Nachmieters durch Nichtstun mächtig erschwert.
In meinem Mietvertrag steht nichts zu diesem Windfang, nur die folgende pauschale Klausel:
Bauliche oder sonstige Veränderungen, die der Mieter ohne Zustimmung des Vermieters vorgenommen hat, sind auf Verlangen des Vermieters vom Mieter auf eigene Kosten unter Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes unverzüglich zu beseitigen.
Im Übergabeprotokoll steht nur: Die Wohnung wird in Absprache mit den Vormietern übernommen.
Und: Die Übergabe der Mietwohnung erfolgte ohne Vorbehalt.
Von der Hausverwaltung habe ich das dortige Stammdatenblatt bekommen, in dem zur Ausstattung folgendes steht:
Ausstattung:
3 Zimmer
Küche (mit Einbauküche, Herd, Kühlschrank, Küchenregal,
Geschirrspülmaschine)
Flur
Bad (mit WC)
Keller
Balkon
(Windfang)
Wenn der Windfang als Wohnungsausstattung im Stammdatenblatt steht, gehört er doch zur Wohnung und dann müsste ich ihn nicht ausbauen. Sehe ich das richtig?
Mit freundlichen Grüßen
Andrea(Leelee39)