Habe Praxisräume bis zum Ende meiner beruflichen Tätigkeit gemietet.Jetzt ist die Vermieterin gestorben.Kann der Erbe, der nicht in dem Haus wohnt, den Mietvertrag kündigen ???
Danke
Habe Praxisräume bis zum Ende meiner beruflichen Tätigkeit
gemietet.Jetzt ist die Vermieterin gestorben.Kann der Erbe,
der nicht in dem Haus wohnt, den Mietvertrag kündigen ???
Danke
Hallo,
Nein, es handelt sich um einen der Befristung nach eindeutigen Pachtvertrag, der erst zum Ende der beruflichen Tätigkeit gekündigt werden kann. Die Erben müssen sich an den Vertrag halten. Todesfall und Verkauf bricht nicht den Miet-/Pachtvertrag.
Gruss Günter