Mietvertrag erstellen / Warm ohne Berechnung

Hallo zusammen,

ich möchte demnächst eine Wohnung vermieten.
Ich habe leider hierzu nur Halbwissen und daher hier ein paar vielleicht ungewöhnliche Fragen.

Ich habe eine Zentrale Holzheizung und kann nicht nachweisen wieviel Energie/Wärme in die zu vermietende Wohnung fließt.
Ich habe selbst keine direkten Kosten für den Energieträger.

Ich habe gelesen das die Heizkosten ausgewiesen werden müssen. Anfangs wollte ich die Wohnung einfach warm vermieten.
Die Frage nun: Kann ich die Wohnung auch kalt vermieten und die Heizkosten einfach nicht berechnen? Wäre im Endeffekt doch Warmmiete, jedoch nicht so formuliert.

Hat jemand einen guten Vordruck für einen Mietvertrag? Die Suche imm www bringt viele Vorschläge die zu viele Daten von mir verlangen.
Ich möchte das ganze so einfach wie möglich halten.

Vielen Dank vorab!

Zunächst einmal zahlt es sich durchaus aus, als juristischer Laie in solchen Belangen professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Risiken eines schlechten Mietvertrags sind wirtschaftlich durchaus bedeutend!

Dann die Rückfrage/der Hinweis: Handelt es sich hier um ein Objekt mit genau zwei Wohnungen, von denen der Vermieter eine bewohnt? Dann grundsätzlich daran denken, dass hierfür besondere Vorschriften gelten, die den Vermieter gegenüber den für sonstige Mietverhältnisse geltenden Regelungen deutlich besser stellen. U.a. beim Thema Heizkostenabrechnung! Hier kann dann eine von der Heizkostenverordnung abweichende Regelung im Mietvertrag getroffen werden. Z.B. eine Abrechnung im Verhältnis der Wohnflächen oder der Personenzahl der Wohnungen.

Ebenfalls daran denken, dass es in einem solchen Zweifamilienhaus auch für den Fall der Fälle eine einfache Kündigungsmöglichkeit für den Vermieter gibt (ohne Angabe von Gründen mit doppelter Fristdauer nach Mietzeit). Insoweit niemals in einem solchen Fall einen Vordruck verwenden, der nicht auf genau diesen Fall abgestimmt ist!

Und schließlich der Hinweis, dass der Überlegung, dass Du „keine direkten Kosten für den Energieträger hast“, falsch ist. Denn wenn Dir das Holz kostenfrei zur Verfügung steht, könntest Du es alternativ gewinnbringend an einen Dritten verkaufen, der ansonsten in genau derselben Situation wie Du wäre. D.h. er hätte das selbe Haus mit derselben Heizung, nur keinen Zugang zu kostenfreiem Holz. Dann müsste er das Holz bei Dir kaufen und es insoweit auch im Rahmen der Nebenkostenabrechnung richtigerweise seinen Mietern für die Heizung in Rechnung stellen. D.h. Du hast hier durch die eigene Nutzung nichts umsonst gehabt, sondern hast auf einen möglichen Gewinn aus der Veräußerung aufgrund der eigenen Nutzung verzichten müssen. Es steht Dir aber natürlich frei, diesen nicht realisierten Gewinn einem Mieter gegenüber nicht in Rechnung zu stellen.

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Hallo,
vielen Dank für Deine ausführliche Erläuterung.

Du hast absolut Recht mit Deiner Erklärung bzgl. der Kosten für Holz.

Nur zum Verständnis. Ich will die Heizkosten nicht separat ausweisen da hier enorm viele Faktoren mit einbezogen werden müssten, wie der aktuelle Marktpreis, Holzart, Qualität usw.
Auch spielt die Aussentemperatur beim Verbrauch eine Rolle oder wenn der Mieter immer auf 5 heizt.

Es wären zukünftig 3 Wohnungen. Das Mietobjekt liegt in einem separaten Gebäude mit Fernanschluss Warmwasser.

Bei drei Wohnungen führt leider kein Weg an der Heizkostenverordnung vorbei. D.h. Du musst die Kosten der Heizung ausweisen und auch zu mindestens 50% nach Verbrauch auf Basis einer entsprechenden Erfassung abrechnen. Und damit hast Du dann auch gleich einen netten zusätzlichen Kostenblock an der Backe, der natürlich auch bezahlt werden will.

Wenn er die Heizkosten verschenken würde, wäre es ja noch denkbar, dort jeweils 0€ auszuweisen.
Aber leider sagt die Verordnung, dass der anteilige Verbrauch zu erfassen ist. Auch wenn man am Ende 0€ je kWh berechnen wollte - der Verbrauch muss erfasst werden.

Der ist aber doch umlagefähig, oder?
(Also nicht die Anschaffung von z. B. Wärmemengen-Messgeräten, aber die Kosten eines Abrechnungsdienstes.)
Genau so einen Abrechnungsdienst würde ich dann auch beauftragen. Der wird sicher in der Lage sein, rechtssichere Abrechungen zu erstellen, wobei man natürlich an Hand der ermittelten, anteiligen Verbräuche nur dann eine Abrechnung erstellen lassen kann, wenn man Kosten für Brennstoff und Wartung benennt. Da ist wieder der Vermieter am Zug, die entsprechende Zahlen richtig zu ermitteln.

Setzt man die Selbstkosten an (sicher keine 0€, denn das Holz wandert ja nicht von alleine aus dem Wald in den Ofen)? Oder darf man sich bei kompletter Eigenversorgung mit Holz an Marktpreisen orientieren?

Hallo,

und genau deswegen gibt es auch Verbände der Haus- und Grundbesitzer, die ihren Mitgliedern ähnliche Serviceleistungen anbieten wie die Mietervereine ihren Mitgliedern.
Gut informierte Vertragspartner auf beiden Seiten sind die beste Voraussetzung für ein störungsfreies Vertragsverhältnis. Das dafür ausgegebene Geld - zB als Mitgliedsbeitrag - amortisiert sich idR sehr schnell.

&tschüß
Wolfgang

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ok, verstehe soweit.
Ich muss es ausweisen, kann es derzeit aber nicht. Also muss ein Wärmemengenzähler her.

Spielt folgendes eine Rolle? Eine der 3 Wohnungen ist mietfrei auf Lebenszeit (warm). Muss ich es für diese Wohnung auch ausweisen können?

Vielen Dank für Eure Hilfe!