Mietvertrag Euro 500,--bei Auszug berechnet

Hallo,
folgende Annahme:
in einem Mietvertrag würde nach den üblichen Renovierungklauseln folgender Satz (unter Kapitel Sonstiges) stehen:

(Ergänzt mit Schreibmaschine):
Für die neu gestrichenen Türen, Zargen, Rohre, Heizkörper, Rolladenkasten, Fußbodenleisten ect. werden anteilig Euro 500,-- bei Auszug berechnet.

Angenommen diese Gegenstände wären bei Einzug komplett unrenoviert gewesen… (was natürlich nicht mehr beweisbar ist nach einem Jahr)

Ist die Ergänzung dieses Satzes im Vertrag überhaupt ok?
Wäre die Zahlung dieser Summe anfechtbar?
bzw. wie könnte die Zahlung vermieden werden?

Vielen Dank im Voraus

hallo,

was sind die „üblichen“ klauseln?
vielleicht sind die ja schon nicht wirksam.
wenn die 500 € klausel damit im zusammengang steht, ist diese es auch.

unabhängig davon dürfte sie sowieso unwirksam sein.

man müsste wissen, was sonst noch im vertrag steht…

grüße

Hey,

in diesem theoretischen Fall würde ich mich als erstes fragen, warum der Mieter diese Klausel unterschrieben hat? Warum der „unrenovierte Stand“ nicht festgehalten wurde? Und was die Form „per Schreibmaschine“ der Klausel aussagen soll?

Gruß
Samy