Hallo,
folgende Annahme:
in einem Mietvertrag würde nach den üblichen Renovierungklauseln folgender Satz (unter Kapitel Sonstiges) stehen:
(Ergänzt mit Schreibmaschine):
Für die neu gestrichenen Türen, Zargen, Rohre, Heizkörper, Rolladenkasten, Fußbodenleisten ect. werden anteilig Euro 500,-- bei Auszug berechnet.
Angenommen diese Gegenstände wären bei Einzug komplett unrenoviert gewesen… (was natürlich nicht mehr beweisbar ist nach einem Jahr)
Ist die Ergänzung dieses Satzes im Vertrag überhaupt ok?
Wäre die Zahlung dieser Summe anfechtbar?
bzw. wie könnte die Zahlung vermieden werden?
Vielen Dank im Voraus