Mietvertrag Exposé verbindlich?

Guten Tag, ich habe eine Frage bezüglich Wohnrecht. Ich möchte eine Wohnung anmieten/beziehen und stehe kurz vor Vertragsunterzeichnung. Im Exposé ist von einer neuwertigen Wohnung mit Einbauküche die Rede für eine Kaution von 460 €. Im Mietvertrag jedoch wird jetzt von einer Kaution von 620 €, aber ohne Einbauküche gesprochen. Ist das Exposé verbindlich/rechtens oder nicht? Kann der Vermieter entgegen dem Exposé einfach die Kaution erhöhen ohne das zu erwähnen? Vielen Dank im Voraus für Antworten…

Hallo funky…,

ein Exposè ist ein unverbinliches Angebot und wenn Sie diesem nicht schriftlich zugestimmt haben, brauchen Sie diese Wohnung nicht nehmen.
Wenn es von Anfang an solche Unstimmigkeiten gibt, kann ich Ihnen nur abraten-dort einzuziehen. das ist meist der Anfang von einem unerträglichem Mietverhältnis.

MfG

Maximilian123

Ein Exposé ist lediglich ein unverbindliches Angebot, aber nicht verbindlich. Eine Wohnung wird in der Regel so angemietet, wie gesehen. D.h. wenn die WE jetzt ohne Küche ist, dann muss schriftlich vereinbart werden, dass der Vermieter diese noch nachrüstet. Wenn er es nicht machen will, dann verhandeln, dass er die Miete senkt oder aber die Wohnung nicht nehmen.
Wenn so viel Theater vorher ist, würde ich von Haus aus die Finger davon lassen!

Hallo,

also das ist nicht ganz einfach:

Wenn im Expose ein Satz steht wie „Irrtümer vorbehalten“ oder ähnliches dann kann er sich darauf berufen und die Änderungen tatsächlich vornehmen.

Wenn jedoch nix in dieser Art steht, ist er daran gebunden. Wenn er dennoch diese Änderungen vornimmt steht es Ihnen frei die Wohnung micht zu nehmen. Das ist zwar frustrierend aber leider hat ein Vermieter in Gewissen Rahmen Narrenfreiheit.

Ich würde Ihn darauf ansprechen, das es sich dabei wohl u m einen Missverständnis handeln müsse und dann mal abwarten was er sagt.

Gruß

Hallo verehrte/r User/in,
Hinweis vorab:
Korrespondenz mit Dritten etc. generell nur per Einschreiben + Rückschein !
Niemals in die „Telefonitis“ verfallen und auch keine mündlichen Vereinbarungen treffen !
*Meine Stellungnahme:*
Sie sollten sich mit diesem Problem ggf. an den örtlichen bzw. regionalen Mieter-Verein oder an einen Fachanwalt wenden.
MfG USKO