Mietvertrag - fehlende Unterschrift

Hallo,
kurze Frage zu Mietverträgen (es geht nur um die Mieter-Seite):
Im Vertrag werden 2 Mieter (nicht verheiratet)genannt, aber nur einer hat den Vertrag auch unterschrieben. Welche Rechte resultieren für beide Mieter daraus? Bei einer Kündigung, muß der, der den Vertrag gar nicht unterschrieben hat, die Kündigung auch mit unterschreiben (also auch damit einverstanden sein?), oder hat der, der den Mietvertrag allein unterschrieben hat, das alleinige Mietrecht?
Wenn eine aufgeführte Vertragspartei nicht unterschreibt, ist dann der Vertrag in gänze unwirksam oder gilt er nur für den / die Unterzeichner, oder gilt er er gar nur für die Unterzeichner (denn sie akzeptieren den 3. - der 3.(Nicht-Unterzeichner) ist dagegen an gar nichts gebunden)

Gruß,

Michael

Hallo,

Im Vertrag werden 2 Mieter (nicht verheiratet)genannt, aber
nur einer hat den Vertrag auch unterschrieben. Welche Rechte
resultieren für beide Mieter daraus?

Rechte kann nur jener Mieter aus dem Vertrag ableiten, der unterschrieben hat.

Bei einer Kündigung, muß

der, der den Vertrag gar nicht unterschrieben hat, die
Kündigung auch mit unterschreiben (also auch damit
einverstanden sein?), oder hat der, der den Mietvertrag allein
unterschrieben hat, das alleinige Mietrecht?

Meinst am Ende wohl Kündigungsrecht. Die Kündigung muss nur der Mieter unterschreiben, der auch im Mietvertrag steht. Der andere Teil, der nicht im Mietvertrag steht, muss also automatisch mit ausziehen. Er hat keine Rechte erworben.

Wenn eine aufgeführte Vertragspartei nicht unterschreibt, ist
dann der Vertrag in gänze unwirksam oder gilt er nur für den /
die Unterzeichner, oder gilt er er gar nur für die
Unterzeichner (denn sie akzeptieren den 3. - der
3.(Nicht-Unterzeichner) ist dagegen an gar nichts gebunden)

Nein, der Vertrag ist von eienr Partei unterschrieben. Diese haftet dem Vermieter für alle Folgen aus dem Vertrag. Es gibt für den Mitmieter keine sog. gesamtschuldnerische Haftung.

Gruss Günter

Hallo,

dachte das es da auch einige Ausnahmen gibt. z.B. könnte der Mietvertrag auch „erweitert“ worden sein. Bei mir ist mein Freund zusätzlich eingezogen und wir haben das nur mündlich mit dem Vermieter geklärt… also sind wir jetzt beide Mieter auch wenn nur ich im Vertrag stehe?

Gruß Julia

Hallo Julia,

dachte das es da auch einige Ausnahmen gibt. z.B. könnte der
Mietvertrag auch „erweitert“ worden sein. Bei mir ist mein
Freund zusätzlich eingezogen und wir haben das nur mündlich
mit dem Vermieter geklärt… also sind wir jetzt beide Mieter
auch wenn nur ich im Vertrag stehe?

Wie soll der Mietvertrag erweitert worden sein ? Der Vermieter hat den Einzug Deines Freundes erlaubt. Ihr seid trotzdem nicht beide Mieter. Du bleibst Mieterin und Dein Freund ist nur eingezogen.

Gruss Günter

Hi,

ist nicht mündlich so gut wie schriftlich?

Gruß Julia

Hi,

ist nicht mündlich so gut wie schriftlich?

Der Abschluss eines Mietvertrages in mündlicher Form beinhaltet grundsätzlich die Regelungen nach BGB. Ein solcher Mietvertrag ist natürlich gültig. Aber. Wer nur einen mündlichen Mietvertrag abgeschlossen hat, hat hier mit Sicherheit weder die Fragen der Nebenkosten geregelt ( „alles was man zahlen muss“ gilt nicht), weder die Frage von Kleinreparaturen, weder Fragen der Schönheitsreparaturen oder z.B. im Rahmen der Hausreinigung den Winterdienst. In der heutigen Zeit ist ein mündlicher Mietvertrag überwiegend abzulehnen, weil der überwiegende Teil solcher mündlicher Vereinbarungen vor Gerichten landet.

Gruss Günter

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