Hallo,
kurze Frage zu Mietverträgen (es geht nur um die Mieter-Seite):
Im Vertrag werden 2 Mieter (nicht verheiratet)genannt, aber nur einer hat den Vertrag auch unterschrieben. Welche Rechte resultieren für beide Mieter daraus? Bei einer Kündigung, muß der, der den Vertrag gar nicht unterschrieben hat, die Kündigung auch mit unterschreiben (also auch damit einverstanden sein?), oder hat der, der den Mietvertrag allein unterschrieben hat, das alleinige Mietrecht?
Wenn eine aufgeführte Vertragspartei nicht unterschreibt, ist dann der Vertrag in gänze unwirksam oder gilt er nur für den / die Unterzeichner, oder gilt er er gar nur für die Unterzeichner (denn sie akzeptieren den 3. - der 3.(Nicht-Unterzeichner) ist dagegen an gar nichts gebunden)
Gruß,
Michael