Guten Tag
Ich habe eine kurze Frage
Ich habe einen Mietvertrag zu einer Ferienwohung in Spanien vom 22 Sep bis 10.10.2020.
Wert: 1335,-Euro.
Aufgrund er aktuellen, globalen Situation (ich zähle aufgrund multibler Vorerkrankungen in mehrfacher Hinsicht zur Risikogruppe) habe ich versucht, diesen zu stornieren; allerdings steht im Vertrag dass ab Unterschriftszeitpunkt bis 60 Tage vor Anreise 30 % Stornokosten anfallen. (etwas über 400 Euro)
Bei Tag 59 dann 60 % usw…
Leider hatte ich alles im guten Glauben an die Menschen bereits im Voraus beglichen, den Flug gebucht usw. Alles als einzelne Bausteine, Gezahlt via Überweisung. (Kreditkarte ging ja beim Mietvertrag nicht). Die Kreditkarte beinhaltet aber eine Reiserücktritsversicherung, soweit ich weis. (Master) Nur wie ich dann vorgehen müsste; weis ich nicht. Diese Dinge hat immer mein Man gemacht udn dieser ist verstorben.
Man beharrt nun auf den 30 %…(400,50 Euro)und bis zum 26. August wäre das so; danach sind es 60 %…
…trotz der Coronaumstände (inkl passender Formulierung)und meinem Angebot, ggf ein Aufhebungsvertrag zu machen, der ggf eine Bearbeitungsgebühr enthält…
Meine Frage - Wie verhält es sich, wenn…
- A - der Flug nicht stattfinden kann, aufgrund von Corona (als Argument wurde angeführt, es sei ja nicht die Schuld der Vermieters)
- B - eine Reisewarnung für Ibiza aufrecht bleibt.
Was gilt dann für „Privatverträge“ (Spanische Standartverträge)
Was kann ich dann ggf wie anführen?
Ich bin in Frührente und habe mir das sehr zusammen gespart…
Danke für fachmännische Antworten und eure Mühe.
Herzliche Grüße