Hallo zusammen,
auf der Suche nach einer Studentenwohnung habe ich nun einen Mietvertrag per Email erhalten.
Wenn nun sämtliche Kommunikation mit dem Vermieter per Email ablief, die Wohnung nicht besichtigt wurde und der Vertrag nun unterschrieben wieder zurück geschickt wird, fällt das dann unter das Fernabsatzgesetz? Sprich, steht einem nach Vertragsabschluss ein 14-tägiges Rücktrittsrecht zu?