Ein Vermieter hat einem Mieter unter Zeugen telefonisch zugesagt, dass er jederzeit aus seiner
Wohnung ausziehen kann. Er sollte ihm bitte einen Monat im Voraus telefonisch mitteilen wann er auszieht.
Im Mietvertrag waren 3 Monate schriftlich vereinbart.
Nun will der Vermieter von dem Gespräch nichts mehr wissen und besteht auf 3 Monaten Kündigungsfrist.
Ist der Mieter im Recht, wenn er zum Monatsende auszieht?
Ich kann und darf keine Rechtsberatung geben. Ich teile hier nur meine laienhafte Meinung mit, quasi, was ich an Ihrer Stelle tun würde. Es empfiehlt sich daher dringend, einen Fachanwalt zu konsultieren.
Meine subjektive Einschätzung ist folgende: Es kommt auf die Beweisbarkeit an. Zum einen müssen die Zeugen der Aussage des Vermieters glaubwürdig sein und bereit, ihre Aussage vor einem Gericht zu machen. Dann entscheidet das Gericht, ob man den Aussagen Glauben schenkt.
Zum anderen wird es Schwierigkeiten bereiten, Zeitpunkt und Inhalt der telefonischen Mitteilung des Auszugstermins an den Vermieter zu beweisen, weil dieser dies im Streit kaum selbst bezeugen wird. Wenn sie auf der mündlichen Vereinbarung bestehen, sollte dem Vermieter der Auszugstermin per Einschreiben und Rückschein genannt werden, wobei Zeugen den Inhalt des Schreibens einsehen und das Eintüten des Briefes bis zur Abgabe am Postamt begleiten.
Ich würde jedoch nachgeben und den Vermieter fragen, was ihn zu der Änderung bewogen hat. Oft erreicht man am meisten, wenn man freundlich(!) miteinander redet.
Hallo ,
bin kein Rechtsanwalt und meiner Meinung nach müßen Mietverträge schriftlich gekündigt werden ! Ist wie bei der Bank …Sie sind in der Beweispflicht…kostet Zeit und viel mehr Geld wie 3 Mieten .
MfG H.Fischer
es kommt auf die glaubwürdigkeit des zeugen und den amtrichter an, aber wenn es schriftlich anders dokumentiert ist, sehe ich keine chance die 3 monate zu umgehen.
bin in dieser Angelegenheit nur ein Laie. Lies bitte Deinen Mietvertrag durch. Meistens steht dort irgendwo ein Zusatz, dass nur schriftliche Vereinbarungen gültig sind. Helfen kann da nur ein Rechtsanwalt.
LG
Hallo, denke dass wohl eher das gilt, was im schriftlichen Vertrag steht. Zeugen hin oder her, Vertrag ist Vertrag. Vor Gericht haben sie sicher schlechte Karten. Er könnte sich ja auch irgendwelche Zeugen suchen, und telefonisch ist das ganze sowieso fraglich. Wie soll der Zeuge sicher sein, mit wem sie gesprochen haben. Gruß Fred
Hi mit recht, denn wenn ein schriftlicher Vertrag geschlossen wurde steht sicherlich auch darin das mündliche Nebenabreden nichtig (so viel wie nicht erfolgt) sind. Änderungen bedürfen da immer der schriftform sonst liegt ein formmangel vor. Jurastudium 1 Semester 1 stunde grins…
gruß peter