lest mal folgende geschichte:
Ein Mann wird krank, er muss ins Krankenhaus und dann zur reha, dabei stellt sich raus das er nicht mehr in die Wohnung zurück kann sondern einen Pflegeplatz bracuht, der Sohn kümmert sich um alles, sortiert Unterlagen etc., es ist kein Mietvertrag zu finden, die Vermieterin lässt sich auf eine 2monatige Kündigungsfrist ein damit der Mieter nicht noch zu den Heimkosten die Wohung zahlen muss, dann gehts um die Renovierung, der Sohn sagt zu die Wohnung zu streichen, dann kommt die Vermieterin und will das es von dem Maler ihres Vertrauens gemacht wird denn der renoviert die Türen mit und die Angehörigen sollen 500 Euro zahlen und sie würde den Rest zahlen, was sagt ihr dazu?
Der Mann lebt seit gut 20 Jahren in der wohnung, er hat keinen Mietvertrag, es gab nie eine kaution…
Moin,
‚keinen Mietvertrag‘ ist das nicht. Es ist ,wenn Mietzahlungen in der Vergangenheit erfolgt sind, ein mündlicher Mietvertrag. Diese sind zulässig. In diesem Fall gilt das BGB. Also keine Schönheitsreparaturen. Keine NK ! All dies ist mit der Mietzahlung abgegolten. In der Vergangenheit geleistete NK-Zahlungen könnten u.U. zurückgefordert werden. Dafür gilt allerdings 3-monatige Kündigungsfrist.
Zum Glück ist das nur eine erfundene Geschichte. So etwas macht doch sonst kein VM.
Als M würde sich möglicherweise der Weg zu jemanden lohnen, der von dem Thema etwas versteht.
doch es soll ja Vm geben die das machen, wenn vor haus aus keiner da war, weil Mutter der VM das so gemacht hat, die Tochter das Haus dann übernommen hat und alles so belassen hat,das soll es ja angeblich geben!
Ich weiß nr nicht wie man in diesem Fall argumentieren könnte wenn so was mal vorkäme, denn die Wohnugn wäre ja dann noch nicht gekündigt, gälte vielleicht auch eine Sonderkündigung wenn Mieter plotzlich ins Pflegeheim muss…
‚keinen Mietvertrag‘ ist das nicht. Es ist ,wenn Mietzahlungen
in der Vergangenheit erfolgt sind, ein mündlicher Mietvertrag.
Diese sind zulässig. In diesem Fall gilt das BGB. Also keine
Schönheitsreparaturen.
mündliche Vereinbarungen zählen auch. Der Vermieter ist jedoch in der Nachweispflicht, dass diese auch getroffen wurden.
Keine NK !
Hat der Mieter die Nebenkosten regelmäßig bezahlt so ist er auch weiterhin in der Pflicht:
All dies ist mit der
Mietzahlung abgegolten. In der Vergangenheit geleistete
NK-Zahlungen könnten u.U. zurückgefordert werden.
Wegen des obigen Urteils des LG wohl auch eher zu verneinen.
Zum Glück ist das nur eine erfundene Geschichte. So etwas
macht doch sonst kein VM.
Sollte man nicht tun, da geb ich Dir recht. Das Problem ist nur, Du kaufst ein vermietetes Haus, bekommst keine Mietverträge und der Mieter sagt es gibt keine… Deswegen lässt man nicht unbedingt den Kauf dieses Hauses.
mit solchen Aussagen sollte man zunächst vorsichtig sein, finde ich. Wenn der Sohn keinen Mietvertrag findet, könnte der VM immer noch ein Exemplar haben, davon wird hier gar nix gesagt, gell?
Also erst mal ganz langsam mit solchen Pauschal: Is nicht-Aussagen.
Sollte gar kein Mietvertrag vorhanden sein ist schon alles gesagt, aber ich würde als Sohn da erst mal vorsichtig nachfragen und dann weitersehen.