Mietvertrag Formulierung Betriebskosten

Hallo,

im Mietvertrag (Standardformular) heißt es "folgende Betriebskosten i. S. v. § 556 Abs. 1 BGB … sind nicht enthalten und gesondert zu zahlen:

  1. Wasser
  2. Grundsteuer
  3. Hauswart
  4. Gartenpflege
    etc."

Ein Verteilungsschlüssel ist nicht angegeben. Der Vermieter hat zu allen obigen Kosten einen Verweis „gemäß Abrechnung nach Verbrauch“ geschrieben. Die Betriebskostenabrechnung erfolgt durch eine Hausverwaltung für 40 Wohnungen. Nun unterliegen ja nicht alle Kosten einem Verbrauch. Stellt dieser Vermerk des Vermieters eine Abweichung der gesetzlichen Grundlage dar, sprich muss der Mieter regulär alle umlagefähigen Kosten bezahlen?

Grüße

Kris

Kostenarten bei denen keine Verbrauchserfassung erfolgt, sind gemäß BGB § 556 a nach dem Flächenanteil umzulegen.

Wenn man wissen möchte, ob eine spezielle (hier nicht im Wortlaut genannte) Vereinbarung in einem einzelfallbezogenen Wortlaut möglicherweise unzutreffend ist und was die einzelfallspezifischen Folgen der getroffenen Vereinbarung sind, dann kann man das nur erfahren, wenn man bereit ist den Einsatz zu zahlen und den zuständigen AG-Richter sein Urteil über diesen spezielen Einzelfall fällen zu lassen.