Hallo,
im Mietvertrag (Standardformular) heißt es "folgende Betriebskosten i. S. v. § 556 Abs. 1 BGB … sind nicht enthalten und gesondert zu zahlen:
- Wasser
… - Grundsteuer
… - Hauswart
- Gartenpflege
etc."
Ein Verteilungsschlüssel ist nicht angegeben. Der Vermieter hat zu allen obigen Kosten einen Verweis „gemäß Abrechnung nach Verbrauch“ geschrieben. Die Betriebskostenabrechnung erfolgt durch eine Hausverwaltung für 40 Wohnungen. Nun unterliegen ja nicht alle Kosten einem Verbrauch. Stellt dieser Vermerk des Vermieters eine Abweichung der gesetzlichen Grundlage dar, sprich muss der Mieter regulär alle umlagefähigen Kosten bezahlen?
Grüße
Kris