Mietvertrag - Fotokopie oder Original?

Angenommen, ein Vermieter übersendet seinem künftigen Mieter den Originalmietvertrag zum Unterschreiben. Für den Mieter fügt er eine Fotokopie des Originals bei.

Hierbei sind wieder zwei Möglichkeiten denkbar:

  1. Auch die Unterschrift auf der Fotokopie ist fotokopiert
  2. Unterschrift auf der Fotokopie ist Originalunterschrift

Sollte der Mieter aus rechtlichen Gründen darauf bestehen, statt der Fotokopie ein Original des Mietvertrags zu erhalten?
Günther

Original behalten!
Hallo Günter,

ich würde die Originalunterschrift des Vermieters behalten und die von mir im Original unterschriebene Kopie an den Vermieter zurückschicken.
So haben beide Parteien eine Orininal-Unterschrift der Gegenseite.
Wenn der Vermieter die Kopie im Original unterschrieben hat, ist das nicht nötig.

Grüße
Gordie

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Danke für Deine Antwort!
Gordie schrieb:

ich würde die Originalunterschrift des Vermieters behalten und
die von mir im Original unterschriebene Kopie an den Vermieter
zurückschicken.

Lieber Gordie,
herzlichen Dank für Deine Antwort!
Günther