Mietvertrag fragen bei wg

Hallo
Ich wohne seit kurzem in einer 3 Studentenwg und war heute beim Anwalt um meinen „Mietvertrag“ zu unterschreiben. Ich habe bis dahin noch nie einen Wohnungwechsel bzw eigene Wohnung/Wg gehabt deshalb wusste ich auch nicht was zu machen war. Ja der Anwalt erklärte mir auf unhöfliche art und weise dass das nicht funktionieren würde und alle 3 Bewohner der wg müssten einen neuen Vertrag aufsetzen.
Da dies wieder mit Kosten verbunden ist wollte ich mich mal informieren welche Anternativen es gibt? Gibt es vielleicht eine Sonderregel für Wohngemeinschaften, die erlaubt, dass Nachmieter einziehen können ohne jedes mal den Mietvertrag neu aufsetzen zu lassen?

Danke für jede Antwort
Vanessa

Mit dem Einverständis aller Beteiligten, einschließlcih Vermieter, ist ein Wechsel völlig problemlos möglich. Was da ein Anwalt zu schaffen hat, wenn er nicht zufällig auch der Vermieter wäre, ist mir ein Rätsel!

Mit dem Einverständis aller Beteiligten, einschließlcih
Vermieter, ist ein Wechsel völlig problemlos möglich. Was da
ein Anwalt zu schaffen hat, wenn er nicht zufällig auch der
Vermieter wäre, ist mir ein Rätsel!

Also ist es nicht nötig einen neuen Mietvertrag aufzusetzen?

Hallöchen liebe Vanessa,

die rechtliche Frage bezüglich einer Wohngemeinschaft ist kompliziert. Es besteht nicht nur die Gefahr, vom Vermieter zu Zahlungen herangezogen zu werden, die du nicht zu vertreten hast. Ärger kann auch durch deine Kommilitonen entstehen. In unserer heutigen Zeit der Ellenbogengesellschaft muss jeder leider immer damit rechnen, von anderen Menschen, die man vielleicht sogar für Freunde hielt, betrogen zu werden. Ich habe im April bereits einmal dazu Stellung genommen. Siehe dazu meine Antworten unter
wer zahlt wenn ein WG Mitglied insolvenz anmeldet?
von Labelline, 16.04.2010 17:26

Zuerst einmal Allgemeines. Von einer Wohngemeinschaft spricht man, wenn mehrere Personen - ohne eine Familie zu bilden - eine Wohnung bewohnen. Das Rechtsverhältnis der einzelnen Personen der Wohngemeinschaft untereinander sowie zwischen der Wohngemeinschaft und dem Vermieter ist sehr umstritten. Die Gerichte bewerten die Wohngemeinschaft ganz unterschiedlich und kommen daher zwangsweise auch zu unterschiedlichen Urteilen. Daher sollte eine Wohngemeinschaft, bevor sie einen Vertrag mit dem Vermieter abschließt, sich über alle Eventualitäten Gedanken machen und die Ergebnisse der Überlegungen in den Mietvertrag aufnehmen. Nur so kann man vor Überraschungen geschützt werden.

Nun kenne ich den Mietvertrag nicht, den du unterschreiben willst. Dazu kann ich also nichts sagen. Wer hat den Text des Mietvertrages aufgesetzt? Wie ist es mit den anderen beiden Studenten? Haben sie ebenfalls eigene Mietverträge? Wer ist gegenüber dem Vermieter für die Mietzahlungen verantwortlich? Was sagt der Mietvertrag dazu? Jeder WG-Bewohner ist dem Mieter gegenüber zur Zahlung des gesamten Mietzinses verpflichtet. Sehr umstritten ist auch die Frage, ob neue Mitglieder mit oder ohne Einverständnis des Vermieters ausgetauscht werden können. Ein Problem ist auch eine auszusprechende Kündigung, entweder gegen einzelne WG-Mitglieder oder gegen alle gemeinsam. Das gleiche gilt für die Zahlung der Nebenkosten oder deine Kaution. Wie kannst du sicherstellen, dass deine Kaution nicht zur Deckung offener Forderungen gegenüber anderen WG-Mitgliedern aufgezehrt wird.

Dass du versucht hast, dich beraten zu lassen, ist richtig. Wenn der Rechtsanwalt dir ruppig kam, ist er evtl. vom Vermieter beauftragt? Beraten lassen kannst du dich aber auch in der Rechtsberatungsstelle des Amtsgerichtes. Als Studentin bist du ohne großes Einkommen. Oder versuche es über den Mieterverein in deiner Nähe. vielleicht bekommst du als Studentin einen ermäßigten Beitrag.

Damit du dich vor ungerechtfertigten Forderungen schützt ist es also ganz wichtig, zu prüfen, was steht im Mietvertrag und was sollte unbedingt im Text aufgenommen werden. Du solltest auch sorgfältig anhand einer von dir anzulegenden Aufstellung prüfen und abwägen, welche Vorteile und Sicherheiten das Wohnen in einer WG oder in einer eigenen kleinen Wohnung hat. Ich kenne nur die Mietpreise in Hamburg und habe festgestellt, dass finanziell eine eigene Wohnung günstiger ist als ein Zimmer in der WG. In einer eigenen kleinen Wohnung zahlst du nur die Nebenkosten, die du selbst verursacht hast, Strom, Wasser, Heizung. Relativ günstige kleine Wohnungen findest du bei Baugenossenschaften, leider sind sie oft nicht in Uni-Nähe. Es ist keine leichte Entscheidung, die du treffen musst. Insgesamt solltest du weitere Beratung suchen, um dich zu schützen. Doch du bist auf dem richtigen Weg.

LG
Ingrid

Im 3. Absatz muss es heißen:
„Jeder WG-Bewohner ist dem Vermieter gegenüber zur Zahlung des gesamten Mietzinses verpflichtet.“

Hallo Vanessa,

entweder haben Sie Ihre Frage missverständlich formuliert, ich kann es nicht wirklich nachvollziehen und versuche einfach mal die Rechtslage allgemeinverständlich darzulegen.
Mietverträge werden mit Eigentümer bzw. Vermieter (kann auch Bevollmächtigter des Eigentümers sein) und NICHT mit oder bei Anwälten vereinbart!
Ist Vermieter Anwalt, fallen bei Abschluss seines Mietvertrages, KEINE Gebühren an. Mich würden die Gebühren interessieren die in der Anfrage hier erwähnt wurden.
Der Vermieter entscheidet wer sein Eigentum zeitweilig benutzt und nicht vorhandene Mieter!
Anders kann es bei einer Untervermietung geregelt sein, wo der Hauptmieter, bei entsprechender Wohnraumgröße, Teile seiner Mietwohnung mit Zustimmung des Eigentümers, untervermietet. Hier haftet meist der Hauptmieter gegenüber dem Eigentümer für alle entstehenden und anfallenden Kosten und muss sich diese von den Untermietern holen.
Soll ein „neuer“ Mieter in einen bestehenden Vertrag aufgenommen werden, ist selbstverständlich die Zustimmung aller Beteiligten, erforderlich und genau das hat der Kollege, mitgeteilt.

LG vom Bernburger

Hi
nein… ein Vertrag wir immer mit einer natürlichen Person geschlossen Menschen wie du und ich… Aber eine Wohngemeinschaft ist eben eine Ansammlung von Menschen eben so viel wie drinnen wohnen. Das problem ist nicht dir Gründung, sondern die Zusammensetzung die ja eventuell immer mal wieder wechselt.
Gruß Peter

Hallo,kann leider nicht helfen.

du kannst jedes mal den vermieter bitten, dir eine untervermietung zu genehmigen. verweigert er das, darfst du ordentlich kündigen.