Hallo,
ich bin Vermieter einer kleinen Einliegerwohnung bei mir im Haus. Der Mieter einer Mietwohnung zahlt die Miete schon seit ca. 4 Monaten nicht mehr, die Wohnung ist auch nicht mehr bewohnt, jedoch sind alle Sachen des Mieters noch in den Räumlichkeiten. Der Mieter hat die Wohnung auch nicht gekündigt.
Nun meine Frage dazu: wenn ich dem Mieter fristlos kündige, ihm das Schreiben zustelle, und dieser mir dies schriftlich bestätigt das er 1 Woche Zeit hat die Wohnung zu räumen, und wenn dies nicht erfolgt ich die Wohnung selbst räumen darf (d. h. das ich alle Sachen - auch persönliche Dinge entsorgen kann)
Meinen sie das dies rechtsgültig ist. Ich meine das ich als Vermieter mit keinen rechtlichen Konsequenzen rechnen muss, falls der Mieter doch später daherkommt und mich evtl. belangen möchte.
Nun meine Frage dazu: wenn ich dem Mieter fristlos kündige,
ihm das Schreiben zustelle, und dieser mir dies schriftlich
bestätigt das er 1 Woche Zeit hat die Wohnung zu räumen, und
wenn dies nicht erfolgt ich die Wohnung selbst räumen darf (d.
h. das ich alle Sachen - auch persönliche Dinge entsorgen
kann)Meinen sie das dies rechtsgültig ist. Ich meine das ich als
Vermieter mit keinen rechtlichen Konsequenzen rechnen muss,
falls der Mieter doch später daherkommt und mich evtl.
belangen möchte.
Nein, das dürfe Sie nicht. Solange der Mieter, ob berechtigt oder nicht, Besitz an der Wohnung hat, darf die Räumung allein aufgrund eines Räumungsurteils und durch einen Gerichtsvollzieher durchgeführt werden.
Sollten Sie den Mieter dennoch eigenhändig rauswerfen, hat dieser einerseits einen sofortigen Besitzschutz (und damit Wohnungsrückgabe-)anspruch aus § 861 BGB, der binnen Stunden im Wege der einstweiligen Verfügung (auf Ihre Kosten) geltend gemacht und durchgesetzt werden kann. Hinsichtlich des von Ihnen „entsorgten“ Eigentums sind Sie Schadenersatzpflichtig.
Gruß
Dea
http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsdienstleistungsge…
angeblich sei cmd.dea Jurist. Seine Antwort wäre somit gesetzeskonform. Deine Frage genügt aber nicht den Forumsregeln (siehe FAQ:1129) und wird vermutlich daher gelöscht werden.
vnA
…hallo Christian…Blos nichts selber machen…ich weiß…das ist sehr teuer…kann Tausende an Euro kosten…aber Sie müssen zum Rechtsanwalt…der beantragt eine Berliner Kündigung…das dauert ein paar Monate…nach dem Urteil wartet der Gerichtsvollieher nochmals 4 Wochen und übergibt ihnen dann die Wohnung…mit allem was drin ist…auch Müll und so weiter.
Ein Tip…es gibt bei der Roland Versicherung einen Schutz gegen solche Mietnormaden…kostet pro Wohnung ca 70 Euro…Bedenken Sie auch, das der Streitwert eine Jahresmiete beträgt.
Nächsten Montag wird bei mir eine Wohnung zurückgegeben…Sie können gern kommen und sich das ansehen…wie sowas läuft.