Hallo, angenommen jemand wohnt in einer WG mit 2 Mitbewohnerinnen, eine davon ist die Hauptmieterin. vorher hat derjenige in Brandenburg gewohnt und die jetzige WG ist in Hamburg, also muss er sich ummelden. In Hamburg ist es so, dass man als Untermieter den Hauptmieter als Vermieter auf dem Anmeldeformular eintragen muss. Da die Hauptmieterin aber weder hauptwohnsitzlich noch nebenwohnsitzlich in HH gemeldet ist(sondern in einem anderen bundesland), kann ich mich nicht ummelden.
hauptmieterin studiert in HH und hält sich dort tagsüber sowie in der nacht auf.
also hauptsächlich
Wäre das durchaus ein Grund zur fristlosen Kündigung wegen Unzumutbarkeit?
Hallo,
In Hamburg ist es so,
dass man als Untermieter den Hauptmieter als Vermieter auf dem
Anmeldeformular eintragen muss. Da die Hauptmieterin aber
weder hauptwohnsitzlich noch nebenwohnsitzlich in HH gemeldet
ist(sondern in einem anderen bundesland), kann ich mich nicht
ummelden.
ich bezweifele, eine Nichtanmeldung des Hauptmieters führt zur Nichtanmeldefähigkeit des Untermieters.
Vielmehr sehe ich, dass der Hauptmieter verpflichtet ist seinem Untermieter die Bescheinigung zu bestätigen, selbst wenn ihm daraus Nachteile wegen Nichtanmeldens erwachsen.
Wäre das durchaus ein Grund zur fristlosen Kündigung wegen
Unzumutbarkeit?
Daher sehe ich dies auch nicht.
Gruß
Joschi
ich bezweifele, eine Nichtanmeldung des Hauptmieters führt zur
Nichtanmeldefähigkeit des Untermieters.
Doch in hamburg ist es so!
Vielmehr sehe ich, dass der Hauptmieter verpflichtet ist
seinem Untermieter die Bescheinigung zu bestätigen, selbst
wenn ihm daraus Nachteile wegen Nichtanmeldens erwachsen.
Und wie bekommt man die wenn der HM nicht dazu bereit ist?
Doch in hamburg ist es so!
Das würde heißen, dass der UM bestraft wird für ein OWi des HM. Auch ich kann mir das nur schlecht vorstellen.
Vielmehr sehe ich, dass der Hauptmieter verpflichtet ist
seinem Untermieter die Bescheinigung zu bestätigen, selbst
wenn ihm daraus Nachteile wegen Nichtanmeldens erwachsen.
Und wie bekommt man die wenn der HM nicht dazu bereit ist?
Natürlich ist er dazu nicht bereit! Damit würde er ja schriftlich zugeben, dass er eine OWi begeht und dieses dann vorsätzlich machen (IANAL!). Frag beim Einwohnermeldeamt, das kann eigentlich nicht sein. Und wenn die sagen das ist so, musst du eben höflich aber bestimmt nachhaken.
Ralph
Hallo,
Vielmehr sehe ich, dass der Hauptmieter verpflichtet ist
seinem Untermieter die Bescheinigung zu bestätigen, selbst
wenn ihm daraus Nachteile wegen Nichtanmeldens erwachsen.
Und wie bekommt man die wenn der HM nicht dazu bereit ist?
Man sollte den Meldebogen ausfüllen und dem Sachbearbeiter mitteilen, der Hauptmieter ist nicht bereit eine Bescheinigung auszustellen.
Das Meldeamt hat dann die Möglichkeit aufgrund des Meldegesetzes die nötige Auskunft vom Hauptmieter einzufordern:
Hamburgisches Meldegesetz (HmbMG)
in der Fassung vom 3. September 1996
§ 19 Des Meldegesetzes:
Auskunftspflicht des Wohnungsgebers
1 Die Meldebehörden können vom Wohnungsgeber oder seinem Beauftragten nach seinem Kenntnisstand Auskunft darüber verlangen, welche Personen bei ihm wohnen oder gewohnt haben. 2 Für die in § 21 genannten Personen können die Meldebehörden die Auskunft vom Schiffseigner oder Reeder verlangen.
Gruß
Joschi
Hallo,
Da die Hauptmieterin aber weder hauptwohnsitzlich noch nebenwohnsitzlich in HH gemeldet ist(sondern in einem anderen bundesland), kann ich mich nicht ummelden.
Warum nicht? Ich kann doch in BaWü gemeldet sein und in einem anderen Bundesland eine Wohnung vermieten, dazu muß ich meinen Wohnsitz doch nicht verlegen.
Grüße
Didi
Hallo Didi,
Warum nicht? Ich kann doch in BaWü gemeldet sein und in einem
anderen Bundesland eine Wohnung vermieten, dazu muß ich meinen
Wohnsitz doch nicht verlegen.
Es ist von der Hauptmieterin die Rede, nicht von der Hauptvermieterin. Die Hauptmieterin muss mindestens einen Nebenwohnsitz für diese Wohnung angemeldet haben.
Ralph
Danke, hatte zu schnell gelesen… owt
nüscht
Die Hauptmieterin muss mindestens einen
Nebenwohnsitz für diese Wohnung angemeldet haben.
Warum das? Ichg kenne diverse Leute, die Wohnungen untervermieten, in denen sie nicht selbst wohnen - wieso sollten die einen Nebenwohnsitz anmelden müssen?
M.
Ich habe einen Zeitmietvertrag aus dem ich nicht herauskomme. Der VM gestattet die Untervermietung der gesamten Wohnung. Ich vermiete unter. Der Untermieter kann sich nur anmelden, wenn auch ich dort gemeldet bin. Das Einwohnermeldeamt verlangt also, dass ich mich an einem Wohnort anmelde, an dem ich mich nicht aufhalte? Na, so ganz glaube ich das nicht.
vnA
iur zur Info
Halli, hallo,
in BERLIN ist es leider so, dass man sich auch ohne Mietvertrag oder Kenntnis des Vermieters polizeilich in eier Wohnung anmelden kann.
Warum das mal geändert wurde , verstehe ich leide nicht.
Vieleicht trifft das ja auch Bundesweit zu.
der liebe Peter
Ergänzung: ab 01.11.09 nur noch mit Mietvertrag
steht grad heut in bild.de
MfG
Peter