Hi,
beim Einzug in die Wohnung bedarf es einer Auskunft über Strafverfahren etc auf einen Bogen.
Darf der Vermieter sich polizeilich über die Angaben informieren ? Und wenn nicht, darf dieser aus privaten Kontakten zur Polizei den Bogen beglaubigen lassen ?
Vielen Dank
Kann mir hierzu jemand Auskunft erteilen. Wäre nett zu wissen, da ich mir keine Konsequenzen einhandeln möchte falls es zu einem Mietverhältniss kommt.
Danke euch
Alex
Fragen nach Vorstrafen und anhängigen Ermittlungsverfahren sind in der Regel bei einer normalen Wohnraumvermietung unzulässig. Der Vermieter hat auch keine Möglichkeit, die Angaben des Mieters in einer Selbstauskunft in irgend einer Form zu überprüfen. Es sei denn, er verlangt vom Mieter ein polizeiliches Führungszeugnis.
Lügt der Mieter bei der Frage nach Vorstrafen, hat diese Lüge keine Folge. Der Vermieter könnte den Mietvertrag nicht aus diesem Grund später anfechten.
Der Vermieter könnte allerdings ein polizeiliches Führungszeugnis verlangen und wenn der Mieter dieses nicht vorlegt, den Mieter in der weiteren Auswahl der Mietinteressenten einfach nicht berücksichtigen.
Etwas anderes ergibt sich allerdings dann, wenn diese Frage für den Vermieter und für den Abschluss eines Mietvertrages essentiell wichtig ist. Extrembeispiel: Der Vermieter möchte einen Hausmeister einstellen mit der dazugehörigen Hausmeisterwohnung in einem Kinderheim und stellt die dann zulässige Frage, ob der potentielle Mieter vorbestraft ist. Der Mieter verneint, obwohl er z. B. wegen Kindesmissbrauch vorbestraft ist. In einer solchen Konstellation hätte der Vermieter das Recht, den Mietvertrag anzufechten.
Grüsse dich,
erstmal, danke dir.
Genau diese Art Antwort war mir gerade recht, da dieser Vermieter mir ernsthaft weißmachen wollte, dass im Fall von falschen Angaben es zur fristlosen Kündigung führen wird.
Merci dir, und 'nen schönen Tag !