Mietvertrag für ein Ferienwohnung in Portugal

ich bin eigentümer -gemeinsam mit meiner geschieden Frau - von einer Ferienwohnung in Portugal. wir habe einen Interessenten ( ein D/Port. Paar) die gerne dieses Appartment längerfristig anmieten wollen - und auch versch reparaturen ausführen wollen.
nun wir würden gerne hier in D einen nach deutschem recht gültigen Mietvertrag vereinbaren - nach dem ja alle Beteiligten d Staatsbürger sind.( auch steuerlich dem d finanzamt bekannt) Zu gegebener Zeit wären wir auch bereit den neuen Mietern ein rechtl. verbindl. Vorkaufsrecht einzuräumen - auch dies würde im Mietvertrag dann auch in Portugal rechtlich verbindlich ist - gffs auch gegenüber portg. Rechtsinstitutionen

Kann leider nicht helfen

Sie erhalten im Schreibwarengeschäft einen Wohnraummietvertag der Fa. Zweckform, der einfach aber nach deutschem Rechtsverständnis rechtsicher verfaßt ist.

nun - danke für die antwort - aber das ist nicht die Frage die ich hatte - es ist keine Problem für mich einen " wasserdichten" Mietvertrag nach deutschem Recht hier abzuschließen . die entscheidene Frage ist ist ein solcher Mietvertrag - dessen einkünfte auch in D versteuert werden " auch in Portugal rechtlich anerkannt wenn z.B. Pfändungen lokaler portg. Behörden drohen - vielleich weiss jemand wie sich so etwas in Europa heute verhält.

Sie erhalten im Schreibwarengeschäft einen Wohnraummietvertag
der Fa. Zweckform, der einfach aber nach deutschem
Rechtsverständnis rechtsicher verfaßt ist.

Sorry - ich bin nur mit dem deutschen Recht vertraut!