Mietvertrag für ein Zimmer

Hallo,

was mich mal interessieren würde:
Wenn jemand in einer Wohnung im Haus der Eltern seiner Freundin wohnt und es keinen Mietvertrag gibt. Nun ist es ja so, dass man aus steuerlichen Gründen einen Mietvertrag machen könnte um Kosten beim Finanzamt abzusetzen - allerdings nur für ein Zimmer.

Was ich mich jetzt persönlich frage: was ist jetzt, wenn man bei einigen Behörden (GEZ, z.B.) als eheähnliche Lebensgemeinschaft geführt wird, interessiert dies das Finanzamt nicht?

Vielleicht kennt jemand eine ähnliche Situation und kann einen Tipp geben, wie das irgendwo geregelt ist.

Gruß
Chris

Hallo,

was mich mal interessieren würde:
Wenn jemand in einer Wohnung im Haus der Eltern seiner
Freundin wohnt und es keinen Mietvertrag gibt. Nun ist es ja
so, dass man aus steuerlichen Gründen einen Mietvertrag machen
könnte um Kosten beim Finanzamt abzusetzen - allerdings nur
für ein Zimmer.

zum Verständnis: Es gibt keinen Mietvertrag, also wird für das Zimmer auch nichts bezahlt. Nun soll ein Vertrag ausschließlich zu dem Zweck fingiert werden um den Fiskus zu bescheißen? Dafür möchtest Du hier Tipps bekommen?

Gruß

S.J.

zum Verständnis: Es gibt keinen Mietvertrag, also wird für das
Zimmer auch nichts bezahlt. Nun soll ein Vertrag
ausschließlich zu dem Zweck fingiert werden um den Fiskus zu
bescheißen? Dafür möchtest Du hier Tipps bekommen?

Nein, da hab ich mich wohl etwas unglücklich ausgedrückt, da ich gerade das nicht machen will. Es wird für die Wohnung etwas gezahlt, allerdings ohne Mietvertrag.
Die Tochter wohnt auch mit in der Wohnung und in meinem Verständnis ist es daher sinnvoller mit ihr einen Mietvertrag zu machen als mit ihrem Lebensgefährten. Da der, meiner Meinung nach, auch ein „naher Angehöriger“ ist und die Vermietung von einem Zimmer nicht sinnvoll ist.

Ich hoffe mich jetzt etwas verständlicher ausgedrückt zu haben. Das ganze ist halt relativ komplex zu formulieren …

Aha, es existiert also ein Vertrag (Ich hier wohnen - Du dafür Geld bekommen), wenn auch nicht in Schriftform. Wenn Du zum Bäcker gehst, auf ein Brötchen zeigst, der Bäcker dir die Brötchentüte reicht und du ihm das Geld gibst, ist das auch ein Vertrag (Angebot, Annahme, Zahlung, Übereignung). Das deutsche Recht sieht für Verträge grundsätzlich keine besondere Form, also auch keine Schriftform vor.

Aus Gründen der Beweisbarkeit ist ein schriftlicher Vertrag natürlich stets einem mündlichem vorzuziehen. Ansonsten ist dieser aber genauso gültig. Daher ist deine Frage nicht schlüssig.

Gruß

S.J.

Nein, da hab ich mich wohl etwas unglücklich ausgedrückt, da
ich gerade das nicht machen will. Es wird für die Wohnung
etwas gezahlt, allerdings ohne Mietvertrag.
Die Tochter wohnt auch mit in der Wohnung und in meinem
Verständnis ist es daher sinnvoller mit ihr einen Mietvertrag
zu machen als mit ihrem Lebensgefährten. Da der, meiner
Meinung nach, auch ein „naher Angehöriger“ ist und die
Vermietung von einem Zimmer nicht sinnvoll ist.

Ich hoffe mich jetzt etwas verständlicher ausgedrückt zu
haben. Das ganze ist halt relativ komplex zu formulieren …