Hallo,
angenommen jemand hat sich als Gewerbetreibender vor 6 Jahren in eine Lagerhalle eingemietet.
Jetzt bekommt er von der Stadt der das Objekt gehört ein Schreiben in dem ihm mitgeteilt wird, dass die Halle vorraussichtlich im März 2010 abgerissen wird, außerdem wird ihm empfohlen nicht erst die Kündigung abzuwarten sondern vorzeitig nach Alternativen zu suchen.
Hat er aufgrund des langen Mietverhältnesses (keine Mietrückstände etc.) einen Anspruch auf eine verlängerte Kündigungsfrisst ab Eingang der Kündigung wie bei Wohnobjekten?
Gruß
Darius