Mietvertrag für neue Wohnung

Hallo.
Ich habe vor ein paar Tagen einen neuen Mietvertrag unterschrieben und 2 tage später auch schon die Schlüssel bekommen. Nun kann ich die Wohnung seit dem 15.05. nutzen. Im Vertrag hab ich nun gelesen, dass da steht:
„Mietverhältnis beginnt am 15.07.2010 und läuft auf unbestimmte Zeit…“
außerdem steht da noch:
„Die Wohnung wird dem Mieter ab dem 15.05.2010 für renovierungsarbeiten mietfrei zur Verfügung gestellt. Es fallen lediglich die Betriebskosten an.“

Nun meine Frage: Darf ich jetzt schon vor dem 15.07.2010 in der Wohnung wohnen oder nicht? Was könnte mir passieren, wenn ich es dennoch schon tue? Mietnachzahlung, Kündigung?

Danke für eure Hilfe

Nutzen Sie die Wohnung neben Renovierugnszwecken auch zum Wohnen, so schulden Sie dem Vermieter neben den Nebenkosten auch zusätzlich eine Entschädigung für die wohnwirtschaftliche Nutzung vor dem Beginn der eigentlichen Mietzahlung. Der genaue Nutzungsbetrag wäre mit dem Vermieter noch zu verhandeln und dürfte sich im Rahmen der künftigen Kaltmiete bewegen.

klar kannst du ab 15.5. rein, ist doch alles geregelt

Hallo, auf jeden Fall KRACH mit dem Vermieter. Natürlich dürfen Sie nicht ohne Absprache wohnen und damit ihren Vertrag brechen. Gehen Sie zu ihren Vermieter und sagen, dass Sie bereits jetzt wohnen wollen. Die unerwarteten Mieteinnahmen werden ihn sicher freuen. Ich gebe hier keine Tipps wie Sie ihren Vermieter hintergehen.

Ich wollte meinen Vermieter auch nicht hintergehen!!! Deswegen frage ich ja hier nach! Ich wollte nur wissen, ob ich dsa richtig verstanden habe und was als Strafe auf mich zu käme falls ich mich doch falsch verhalten habe.
ich ziehe in die Wohnung schließlich neu ein und habe nicht vor schon von vornherein Ärger mit dem Vermieter zu bekommen. Ich bitte diese Unterstellung zu unterlassen!

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Ich unterstelle garnichts, nur haben Sie gefragt, was passieren kann, wenn sie sich nicht an einen Vertrag halten und schon vor Mietbeginn einziehen oder wohnen. was für eine Frage? Das ist mir zu blöd. Bitte schreiben sie mich nicht mehr an!

Hi…
du hast einen Mietvertrag geschlossen und dort sind die Spielregeln festgehalten. Man stellt Spielregeln in Verträgen auf, dass beide Seiten wissen wie ein Spiel ( Vertrag) funktioniert. Solltest du daran deneken die Regeln einseitig abzuändern kann das natürlich Konsequenzen für dich haben, dass sollte dir bei aller Liebe klar sein. Was mich allerdings bei deinem Vertrag etwas stört ist die Sache mit den Betriebskosten. Einerseits drehst du den Wasserhahn auf wenn du mal nen Kaffe brauchst oder auf die Toilette gehst das ist sicherlich ohne Zweifel das du diese Kosten zu tragen hast da diese einzig alleine von dir verursacht wurden. Frischwasser sowie Abwasser. Auch das mit der eventuell aufgedrehten Heizung geht zu deinen Lasten. Auch kann er dich bei dem Stromversorger anmelden da du sicherlich zum Renovieren auch Licht benötigst. Dies sind alles Betriebskosten… Aber spätestens mit der anteiligen Haftpflichtversicherung und der anteiligen Grundsteuer tue ich mich etwas schwerer. Diese dürften meiner ANsicht nach nicht berechnet werden, da du a.) nicht darinnen wohnst und b.)der Mietvertrag auch erst ab 01.07. läuft. Sollte dies aber alles korrekt sein, muß ich dir sagen hast du einen sehr kullanten Vermieter, den fast 2 Monate Renovierungszeit gibt nicht jeder Vermieter. Es wäre auch aus der Sicht des Vermieters ok gewesen wenn er dir am 30.06. um 24 Uhr den Schlüssel der wohnung in die Hand gedrückt hätte. Dies hätte dir sicherlich nicht sonderlich gefallen, wäre aber juristisch gesehen einwandfrei gewesen.

Gruß Peter