Hallo zusammen!
Zwei neue Mieter (X und Y) wollen den Mietvertrag für eine 2-Zimmer-WBS-Wohnung übernehmen. Die jetzige Mieterin (M) wohnt seit knapp 10 Jahren mit ihrer Tochter (T) in der Wohnung (in Berlin). X & Y sind beide WBS-berechtigt, wissen aber nicht, ob die Wohnung auch nach dem Auszug der bisherigen Mieterin (M) eine WBS-Wohnung bleibt. Ihres Wissens war die Wohnungsbaugesellschaft nur für 10 Jahre dazu verpflichtet, einen bestimmten Prozentsatz an WBS-Wohnungen zur Verfügung zu stellen. Daher wird angenommen, dass diese Wohnung nach einer „normalen“ Kündigung keine WBS-Whg mehr ist und die Miete exorbitant erhöht wir.
Es gibt folgenden Lösungsvorschlag:
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Mieter X gibt sich als „Lebensgefährte“ der bisherigen Mieterin (M) aus und beantragt beim Vermieter (V), sich als zweiten Hauptmieter in den bisherigen Mietvertrag eintragen zu lassen. (V ist dazu aber wohl nicht verpflichtet, oder?)
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Nach ein paar Monaten würde die bisherige Mieterin (M) dann aus dem Mietvertrag aussteigen (Dann hätte V doch das Recht, den Mietvertrag zu kündigen, oder?)
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Zur gleichen Zeit oder ein paar Monate später soll dann Y als zweite Hauptmieterin in den Vertrag (Wie bei 1, dazu ist V wohl nicht verpflichtet, oder?)
Was haltet ihr davon? Gibt es eine Möglichkeit in den alten Mietvertrag rein zukommen? Gibt es andere Lösungsvorschläge? Wo kann man herauskriegen, ob die Wohnung nach Kündigung noch eine WBS-Wohnung bleibt? (Wenn es weiterhin eine WBS-Wohnung bleibt, dürfte V die Miete ja nicht nach belieben anziehen und X & Y könnten auf normalem Weg einen neuen Mietvertrag abschließen).
Danke & Viele Grüße,
Katrin&Robert

