Mietvertrag für WBS-Wohnung übernehmen?

Hallo zusammen!

Zwei neue Mieter (X und Y) wollen den Mietvertrag für eine 2-Zimmer-WBS-Wohnung übernehmen. Die jetzige Mieterin (M) wohnt seit knapp 10 Jahren mit ihrer Tochter (T) in der Wohnung (in Berlin). X & Y sind beide WBS-berechtigt, wissen aber nicht, ob die Wohnung auch nach dem Auszug der bisherigen Mieterin (M) eine WBS-Wohnung bleibt. Ihres Wissens war die Wohnungsbaugesellschaft nur für 10 Jahre dazu verpflichtet, einen bestimmten Prozentsatz an WBS-Wohnungen zur Verfügung zu stellen. Daher wird angenommen, dass diese Wohnung nach einer „normalen“ Kündigung keine WBS-Whg mehr ist und die Miete exorbitant erhöht wir.

Es gibt folgenden Lösungsvorschlag:

  1. Mieter X gibt sich als „Lebensgefährte“ der bisherigen Mieterin (M) aus und beantragt beim Vermieter (V), sich als zweiten Hauptmieter in den bisherigen Mietvertrag eintragen zu lassen. (V ist dazu aber wohl nicht verpflichtet, oder?)

  2. Nach ein paar Monaten würde die bisherige Mieterin (M) dann aus dem Mietvertrag aussteigen (Dann hätte V doch das Recht, den Mietvertrag zu kündigen, oder?)

  3. Zur gleichen Zeit oder ein paar Monate später soll dann Y als zweite Hauptmieterin in den Vertrag (Wie bei 1, dazu ist V wohl nicht verpflichtet, oder?)

Was haltet ihr davon? Gibt es eine Möglichkeit in den alten Mietvertrag rein zukommen? Gibt es andere Lösungsvorschläge? Wo kann man herauskriegen, ob die Wohnung nach Kündigung noch eine WBS-Wohnung bleibt? (Wenn es weiterhin eine WBS-Wohnung bleibt, dürfte V die Miete ja nicht nach belieben anziehen und X & Y könnten auf normalem Weg einen neuen Mietvertrag abschließen).

Danke & Viele Grüße,

Katrin&Robert

Hallo Katrin&Robert,

Was haltet ihr davon?

klingt ziemlich kompliziert und unseriös.

Gibt es andere Lösungsvorschläge?
Wo kann man herauskriegen, ob die Wohnung nach Kündigung noch
eine WBS-Wohnung bleibt?

Einfach beim Vermieter als Wohnungsinteressent nachfragen und mit offenen Karten spielen.

Gruß!

Horst

Hallo Horst!

Danke erstmal für die Antwort. Schon klar das sich das unseriös anhört. Aber

Einfach beim Vermieter als Wohnungsinteressent nachfragen und
mit offenen Karten spielen.

würde wahrscheinlich zu einer Mieterhöhung von 200 € (für eine 60qm Wohnung!) führen. Deshalb suchen wir nach einem anderen Weg. Beim Vermieter nachfragen kann man ja immer noch.

Gibt es noch weitere Vorschläge?

Viele Grüße

Katrin&Robert

Hi,

WildAlf hat auch nach meiner Meinung eine gute Lösung dargestellt.

  1. Mieter X gibt sich als „Lebensgefährte“ der bisherigen
    Mieterin (M) aus und beantragt beim Vermieter (V), sich als
    zweiten Hauptmieter in den bisherigen Mietvertrag eintragen zu
    lassen. (V ist dazu aber wohl nicht verpflichtet, oder?)

Der VM muß einen UM akzepieren, wenn es keine wichtigen Gründe dagegen gibt. Einen neuen HM muß der VM nicht vereinbaren.

  1. Nach ein paar Monaten würde die bisherige Mieterin (M) dann
    aus dem Mietvertrag aussteigen (Dann hätte V doch das Recht,
    den Mietvertrag zu kündigen, oder?)

Der MV von beiden HM würde komplett aufgelöst. Der nächste HM müßte einen neuen MV aushandeln.

  1. Zur gleichen Zeit oder ein paar Monate später soll dann Y
    als zweite Hauptmieterin in den Vertrag (Wie bei 1, dazu ist V
    wohl nicht verpflichtet, oder?)

Wenn der VM diese Manöver mitmacht…
…fällt in den Akten ja gar nicht auf. :wink:
So blöd wäre kaum ein VM.

Wiederum wäre der VM nicht verpflichtet einen weiteren HM zu vereinbaren.

Was haltet ihr davon?

nichts

Gibt es eine Möglichkeit in den alten
Mietvertrag rein zukommen?

Ja, der HM bleibt HM und vermietet unter. Der HM muß aber einen Teil der Wohnung selbst nutzen, sonst kann fristlos gekündigt werden.

Gibt es andere Lösungsvorschläge?

andere Wohnung

Wo kann man herauskriegen, ob die Wohnung nach Kündigung noch
eine WBS-Wohnung bleibt? (Wenn es weiterhin eine WBS-Wohnung
bleibt, dürfte V die Miete ja nicht nach belieben anziehen und
X & Y könnten auf normalem Weg einen neuen Mietvertrag
abschließen).

Beim VM?

Gegefrage:

Was sollen diese Manöver bei: was wäre wenn?

Der VM könnte bei frei gewordenen Wohnraum über die reguläre Anpassung der Miete bis zu 20% sofort erhöhen, egal wer darin wohnt. Dagegen hilft keine Trickserei, das sit Gesetz. Solange bis zB der Mietenspiegel erreicht ist.

vlg MC

Mahlzeit!

Ich finde es erstaunlich und ziemlich widerlich, dass hier solche Fragen gestellt werden!

Das ist meines Wissens kein Portal zur Unterstützung rechtswidriger Praktiken!
Was hier vorgeschlagen wird, ist strafbar - ob es machbar ist oder nicht, wurscht.

Und dann wird darauf auch noch geantwortet.

Na, da hat sich wohl ein Vermieter zu Wort gemeldet :smile:

Was bitteschön ist an der Frage denn so erstaunlich und widerlich? Kommt immer auf die Perspektive an, oder? Im Enddefekt geht es doch nur darum, ob wir oder andere etwas mehr Geld in der Tasche haben. Nur so viel, der Vermieter ist ein Investmentfond der sich einen Scheißdreck um die Mieter schert. Wichtige Reparaturen (Fenster sind z.B. undicht) werden nicht gemacht und es werden regelmäßig extrem überhöhte Betriebskosten eingefordert, die man jedes Mal beanstanden muss. Das nenne ich rechtswidrig und widerlich! Eine legale Möglichkeit zu suchen, wie man den alten Mietvertrag übernehmen kann, dagegen nicht!

Na, da hat sich wohl ein Vermieter zu Wort gemeldet :smile:

Mitnichten, da hat sich kein Vermieter zu Wort gemeldet, sondern einer, der rechtliche Normen auch dann akzeptiert, wenn sie nicht den eigenen Vorteil bedienen.

Es gibt Menschen, die, wenn sie sich im Recht fühlen, sofort laut schreien: „Da habe ich einen Anspruch drauf!“, und wenn nicht, das gesamte Rechtssystem verteufeln und einen simplen Beschiss zur Selbstverteidigung (wahlweise gegenüber dem Staat, dem System oder überhaupt denen da oben) aufpolieren.

Was bitteschön ist an der Frage denn so erstaunlich und
widerlich? Kommt immer auf die Perspektive an, oder?

Man könnte auch sagen, auf den Tellerrand.

Im Enddefekt geht es doch nur darum, ob wir oder andere etwas
mehr Geld in der Tasche haben.

Ja, genau. Nur sind die anderen nicht etwa die bösen Investmentfonds, sondern die Steuerzahler. WBS ist Zugang zu öffentlich gefördertem Wohnraum.

Nur so viel, der Vermieter ist
ein Investmentfond der sich einen Scheißdreck um die Mieter
schert. Wichtige Reparaturen (Fenster sind z.B. undicht)
werden nicht gemacht und es werden regelmäßig extrem überhöhte
Betriebskosten eingefordert, die man jedes Mal beanstanden
muss.

Die Boshaftigkeit des Investmentfonds ändert an der rechtlichen Beurteilung gar nichts. Allenfalls darf man sich u.U. moralisch etwas besser fühlen.
Erstaunlich auch, dass man Betriebskosten schon zahlen muss, wenn man noch gar nicht Mieter ist.

Das nenne ich rechtswidrig und widerlich! Eine legale
Möglichkeit zu suchen, wie man den alten Mietvertrag
übernehmen kann, dagegen nicht!

Wenn es legale Möglichkeiten gibt, stimme ich zu. Was hier vorgeschlagen wird, ist aber nicht legal.

Hier ein Literaturhinweis:
http://www.3sat.de/dynamic/sitegen/bin/sitegen.php?t…

Gruß

Hallo Meister…

Ich finde es erstaunlich und ziemlich widerlich, dass hier
solche Fragen gestellt werden!

Nicht jede illigitime Frage wäre auch beim Frager als solche bekannt.

Das ist meines Wissens kein Portal zur Unterstützung
rechtswidriger Praktiken!

Macht ja auch keiner.

Was hier vorgeschlagen wird, ist strafbar - ob es machbar ist
oder nicht, wurscht.

Meinetwegen, auch wenn mir gerade nicht der zuständige § einfällt.

Und dann wird darauf auch noch geantwortet.

Hmm, komisch, die vorherigen Antworten ähneln sich doch im großen und ganzen deiner Meinung.

Wo ist da ein Problem?

vlg MC

Stimmt schon, die Antworten haben den Mist nicht mitgemacht.
Mag man es mir verzeihen…

Gruß