Hallo zusammen,
es geht um einen Mietvertrag für ein möbliertes Appartement in FFM. Der Mietvertrag wurde über 6 Monate abgeschlossen. Vor Mietbeginn musste eine Aufnahmegebühr von 240,00 € wie folgt abgeschlossen werden:
Individuell ausgefertigte Verträge darf man sich vergüten lassen - einige Zig Euro.
Verwalter und gewerbliche Vermieter haben keinen Anspruch darauf.
Das ergibt sich aber nicht aus einem einzelnen Paragraphen, sondern aus den Regeln über Allgemeine Geschäftsbedingungen.
Entsprechende Urteile findet man, wenn man den irreführenden Begriff „Aufnahmegebühr“ ignoriert und statt dessen nach „Bearbeitungsgebühr“ oder „Vertragsausfertigungsgebühr“ sucht.