Mietvertrag Garage

In meiner alten Wohnung hatten wir 2 Mietverträge. Einen für die Wohnung und einen für die Garage. Wir haben nur den Mietvertrag gekündigt aber nicht die Garage.

Allerdings sollen wir die Garage trotzdem abgeben.

Ist das rechtens?

Dann empfiehlt es sich dringend, auch die Beendigung des Garagenmietvertages schriftlich bestätigen zu lassen. Da könnten sonst Nachforderungen kommen!

Naja Miete bezahlen wir ja weiter wir wollen die Garage nicht abgeben, weil ich ein Haus weiter gezogen bin.

hierzu lässt sich trefflich streiten. wenn beide mietverträge zum gleichen zeipunkt abgeschlossen wurden, könnte ein zusammenhang bestehen. wenn nur der wohnungsmietvertrag aufgekündigt ist, kannst du nur hoffen, dass der vermieter den garagenmietvertrag nicht aufkündigt, denn, wenn es keinen wohnungsmietvertrag gibt, ist es einfach das mietverhältnis über die garage vermieterseits mit 3-monatiger frist zu beeenden. ich würde korrespondenz des vermieters abwarten.