Ein Jahresmietvertrag wurde geschlossen , bezahlt wurde vom Mieter 6 Monate im vorraus.
Nach 1 Woche hat dieser wieder gekündigt, mit einer Kündigsfrist von 3 Monaten . Muss der Vermieter nun die letzten 3 Monaten von 6 Monaten zurückzahlen ? Der Mieter konnte keinen Ersatz bringen . Der Vermieter konnte während der 3 Monatsfrist neue Mieter finden aber erst zum Ende der Kündigsfrist neu vermieten,doch die neuen Mieter wollten nicht solange warten. Damit wäre der Mieter weg und das Restgeld auch ? Bitte um schnelle Rückantwort.
Wurde im Mietvertrag eine Mindest-Mietdauer schriftlich festgelegt? Das Wort „Jahresmietvertrag“ klingt danach.
Wenn es ein Mietvertrag mit einer Mindestmietdauer von 1 Jahr ist (das ist zulässig), dann muss der Vermieter die Miete selbstverständlich nicht erstatten.
Ist es aber ein ganz normaler Mietvertrag (ohne Mindest-Mietdauer), dann muss er die überschüssige Miete natürlich wieder zurückzahlen. Als „Sicherheit“ darf er sie nicht einbehalten. Dafür hat er die Kaution!
Vielen Dank , ja es ist ein Jahresmietvertrag mit der Option zur Verlängerung .
Hallo nochmal ,
nach Rücksprache mit Mieter und Vermieter gibt es noch unklarheiten bzw. Korrekturnachfrage
Also der Mietvertrag wurde am 10.9. für Jahr geschlossen -nur 1 Woche später , nach der Vertragsunterschrift wurde gekündigt zum 10.12, also mit 3 Monats- Kündigsfrist.
Bezahlt wurde wie gesagt für 6 Monate ( bis zum 10.3)
Der Vermieter möchte nochmal fragen , ob er trotzdem die restlichen 3 Monate von 10.12- 10.3. zurückzahlen muss . Bitte um Rückmeldung . Danke
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__575.html
Wenn die genannten Gründe nicht zutreffen gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten. http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573c.html.
vnA