Hallo Ihr Lieben,
Ich bin mit meiner Miete in Rückstand geraten, weil ich finanzielle Probleme habe. Nun hat mein Vermieter den Mitvertrag fristlos gekündigt und verlangt, dass ich bis 24.01.2012 ausziehe!
Meine Frage:
Darf der vermieter mich einfach so auf die Straße setzen?
Kann ich das ganze noch abwehren, wenn ich die Rückstände ausgleiche?
Muss der Vermieter einen nicht mehr Zeit geben, damit man ausziehen kann, was ich nicht will!?
Danke schon mal für eure Tips!
LG A.M
Hi
er kann es versuchen, wenn du dan ausziehst hat er das ereicht was er will. Bleibst du wird es für dich teurer, da du dann auch noch die Kosten des Rechtsstreits zu zahlen hast und , sollte es dazu kommen, auch noch die Räumung. wenn du bezahlst hat er keine Handhabe mehr. Die Frage die sichmir so heimlich stellt ist, wie ist es mit deiner Zahlungsmoral? Vielleicht auchnoch einen Rückblick in die Vergangenheit? Wenn er schon so stark reagiert?
Gruß Peter
Danke für die schnelle Antwort!
Die Kündigung wird zurückgezogen, wenn ich die Rückstände begleiche!
Sowas ist vorher nicht vorgekommen, wie gesagt ich habe grade finanzielle probleme!
wenn du soviel zuzück zahlst, dass es weniger als 2 kaltmieten ausstehen, ist damit der kündigungsgrund abgewandt. dass kannst du aber nur einmal in 2 jahren machen. besser ist es, du spricht mit deinem vermieter vernünftig und lässt lieber andere gläubiger ihrem geld hinter her rennen. sieh es mal so, der vermieter gewährt dir den intimsten ort auf der welt, wo du am besten beschützt bist. daher solltest du dafür pünktlich und vollständig löhnen. auf die straße kann dich der vermieter nur, wenn er im rahmen eines gerichtsprozeses einen räumungstitel erwirkt und ihn dann durch gerichtsvollzieher vollstrecken lässt. du hast mehr rechte als vermieter-also keine angst, aber sei fair. angenommen, du zahlt nicht und dein vermieter hat kein geld um wasser, gas usw. zu kaufen, so muss er es dir dennoch zur verfügung stellen, ob er will oder nicht kann-er muss und kann nicht einfach nichtzahlen.
Hallo, er muss Ihnen ca. 14 Tage Zeit geben, die Wohnung zu räumen. Sie können die Fristlose abwenden, indem Sie den vollen ausstehenden Betrag zahlen. Meistens wird der fristlosen Kündigung aber eine ordentliche Kündigung angehängt. In diesem Fall gilt, sollten Sie die Außenstände komplett zahlen, die normale 3 Monatige Kündigungsfrist. Sollten die Fristlose rechtens sein, sind Sie für den Schaden haftbar zu machen. Der Vermieter kann Sie also in Regress nehmen, wenn er die Wohnung nicht gleich vermietet bekommt oder er die Wohnung zu einer geringeren Miete vermieten muss.
Natürlich gibt es immer Mittel und Wege länger in der Wohnung zu bleiben, nur tragen Sie immer den Schaden. Das Leid der Vermieter tritt nur dann ein, wenn bei Ihnen nichts mehr zu holen ist. Schon nicht schön, wenn Mieter den Vermieter mit einer Bank verwechseln. Wenn Sie in finanziellen Schwierigkeiten sind, sollten Sie rechtzeitig mit dem Vermieter sprechen und Lösungen vorschlagen. Der Vermieter hat übrigens das Pfandrecht auf Sachen, die sich in der Wohnung befinden.
Er persönlich kann das nicht. Sollten Sie aber nicht fristgeecht geräumt habren, dann wird er Räumungsklage gegen Sie einreichen, was mit erheblichen Mehrkosten für Sie verbunden ist. Sobald das Urteil rechtkräftig ist, erhält ein Gerichtvollzieher den Räumungstitel und der kann Sie dann notfalls auch mit Gewalt unter hinzuzieung der Polizei aus der Wohnung entfernen und darin noch verlieben Gegnsgtände zwangsräumen lassen. Darauf sollte Sie es nicht ankommen lassen, sondern fristwahrend zum 24.01.2012 die Wohnung geräumt an den Vermieter herausgeben!