Man schließt einen Gewerbemietvertrag über ein Ladengeschäft ab, welcher sich jeweils zum 30.09. eines Jahres um jeweils ein Jahr automatisch verlängert und mit einer 3-Monats-Frist zum 30.09. gekündigt werden kann.
Dieser Mietvertrag wird fristgemäß zum 30.09.2008 gekündigt und diese Kündigung dann wieder widerufen. Der Vermieter teilte nun mit, dass sich der Mietvertrag automatisch in einen unbefristeten Mietvertrag mit einer generellen 3-Monats-Kündigungsfrist geändert hat.
Nun wird dieser Mietvertrag erneut im Januar 2009 zum 30.04.2009 gekündigt (schriftlich und nach mündlicher Absprache und Zustimmung des Vermieters).
Im Februar 2009 wird das Haus an eine Hausverwaltung verkauft. Diese teilte nun mit, dass die Kündigung zum 30.04.2009 nicht rechtens wäre und erst zum 30.09.2009 gekündigt werden kann.
Ist es nun richtig, das ein Mietvertrag, welcher gekündigt wurde und dann doch weitergeführt wird, unabhängig einer Laufzeit mit einer 3-Monats-Frist gekündigt werden kann?
Schon jetzt vielen vielen Dank für Eure Antworten.
Geht mir eigentlich nur darum, wie die Gegenseite argumentiert. Da scheint mir doch noch Klärungsbedarf über die jeweilige Sichtweise der Frist zu herrschen.
Man schließt einen Gewerbemietvertrag über ein Ladengeschäft
ab, welcher sich jeweils zum 30.09. eines Jahres um jeweils
ein Jahr automatisch verlängert und mit einer 3-Monats-Frist
zum 30.09. gekündigt werden kann.
Dieser Mietvertrag wird fristgemäß zum 30.09.2008 gekündigt
und diese Kündigung dann wieder widerufen. Der Vermieter
teilte nun mit,
dass sich der Mietvertrag automatisch in einen
unbefristeten Mietvertrag mit einer generellen
3-Monats-Kündigungsfrist geändert hat.
Gibt es das schriftlich? Wenn ja, dann wäre dies eine Nebenabsprache, die auch für den neuen VM bindentd wäre.
Nun wird dieser Mietvertrag erneut im Januar 2009 zum
30.04.2009 gekündigt (schriftlich und nach mündlicher
Absprache und Zustimmung des Vermieters).
Wenn die Kündigungsbestätigung schriftlich vorliegt, wäre dies ebenfalls bindend für den enuen VM.
Im Februar 2009 wird das Haus an eine Hausverwaltung verkauft.
Diese teilte nun mit, dass die Kündigung zum 30.04.2009 nicht
rechtens wäre und erst zum 30.09.2009 gekündigt werden kann.
Versuchen können die es natürlich. Einfach die Kopien der Zusagen des alten VM zusenden und auf die Nebenabsprachen bestehen.
Ist es nun richtig, das ein Mietvertrag, welcher gekündigt
wurde und dann doch weitergeführt wird, unabhängig einer
Laufzeit mit einer 3-Monats-Frist gekündigt werden kann?
Wenn alle Vertragsparteien sich in dieser nachträglichen Nebenabsprache einige sind, ja. Einen gesetzlichen Anspruch ist mir nicht bekannt.
Schon jetzt vielen vielen Dank für Eure Antworten.