Mietvertrag gekündigt - Widerspruch und die Folgen

Hallo,

mal angenommen, ein fiktiver Reitverein hat Reithalle und -Platz sowie Stallungen gemietet. Und angenommen, dieser Mietvertrag wird aus (inzwischen) nichtigen Gründen zum Jahresende gekündigt.
Nun ist es bei Mietern von Wohnungen ja so, das der Vermieter sie nicht einfach auf die Straße setzen kann sondern der Mieter quasi so lange in der Wohnung bleiben „darf“ bis er einen gleichwertigen oder zumindest zumutbaren Ersatz gefunden hat (so er der Kündigung widersprochen hat).

Zitat aus dem BGB: "Widerspruchsrecht des Mieters (Sozialklausel)

Der Mieter kann der wirksamen Kündigung des Vermieters widersprechen und die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn die vertragsgemäße Beendigung des Mietverhältnisses für den Mieter, seine Frau oder (das ist neu) einen anderen Angehörigen seines Haushalts eine Härte bedeuten würde, die nicht zu rechtfertigen ist.

Bsp.: Der Mieter kann angemessenen Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht beschaffen (Sozialklausel § 574 BGB). "

Meine Frage: Ist diese gesetzliche Regelung nur auf Menschen anzuwenden oder gilt dies auch für Vereine?
Hinweis: es ist nicht so, das der fiktive Verein mit aller Macht dort bleiben will, aber eine Reitanlage ist nunmal weder an jeder Ecke zu finden noch auf die Schnelle zu bauen. Deshalb wäre es zumindest wichtig zu wissen ob der Verein wirklich ab nächstes Jahr auf der Straße steht oder rechtlich soweit abgesichert ist das er die Zeit hat, andere Örtlichkeiten zu finden.

Grüßle und Danke
Frank K.

Guten Morgen,

mal angenommen, ein fiktiver Reitverein hat Reithalle und
-Platz sowie Stallungen gemietet. Und angenommen, dieser
Mietvertrag wird aus (inzwischen) nichtigen Gründen zum
Jahresende gekündigt.

Inzwischen? Das bedeutet, man darf von einem berechtigten Grund zur Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens des Mieters M zu einem Zeitpunkt oder während eines Zeitraums ausgehen. Da verbleibt wohl nur ein gemeinsames Gespräch mit Vermieter V. Eine Rücknahme der Kündigung ist nicht verpflichtend, nur freiwillig, man sollte versuchen, V dahingehend zu bewegen.

Hinweis: es ist nicht so, das der fiktive Verein mit aller
Macht dort bleiben will, aber eine Reitanlage ist nunmal weder
an jeder Ecke zu finden noch auf die Schnelle zu bauen.
Deshalb wäre es zumindest wichtig zu wissen ob der Verein
wirklich ab nächstes Jahr auf der Straße steht oder rechtlich
soweit abgesichert ist das er die Zeit hat, andere
Örtlichkeiten zu finden.

Es geht hier doch nicht um Grundbedürfnisse von Einzelnen. Ein Bezug zur Sozialklausel ist nicht wirklich erkennbar.

Da hat der Verein wohl mächtig Mist gebaut. Und das Jahr ist noch lang, also mal auf die Suche nach Alternativen machen.

Gruß
Der Franke

Stallungen und Reithallen unterliegen nicht den Schutzvorschriften des Wohnraummietrechts.