Hi,
nehmen wir mal an man mietet ein Häuschen mit unbefristetem Mietvertrag in etwas erbärmlichen Zustand.
Während der Mietzeit renoviert man etwas, bringt den verwahrlosten Garten in Ordnung etc.
Nachdem man nun dort alles in Schuss gebracht hat bekommt man die Kündigung.
Meines Wissens nach wäre eine Kündigung bei Vetragsgerechtem Verhalten des Mieters doch nur wegen Eigenbedarf möglich, oder?
Wenn nun der Vermieter die Kündigung damit begründen würde, dass er das Haus geerbt hätte und sich nicht bewusst über die Unterhaltskosten war, diese ihm zu hoch erscheinen und er es deshalb verkaufen möchte.
Ist sowas nicht irgendwie irrwitzig?
Könnte man da nicht eine Abfindung (Umzugskosten o.ä.) verlangen um die Kündigung zu akzeptieren?
Wäre eine derartige Kündigung nicht sogar unwirksam?
Gruss Jakob
Ist sowas nicht irgendwie irrwitzig?
Zumindest aus den von dir genannten Gründen unwirksam.
Könnte man da nicht eine Abfindung (Umzugskosten o.ä.)
verlangen um die Kündigung zu akzeptieren?
Natürlich. Wir haben schließlich Vertragsfreiheit.
Levay
Hi Levay,
unwirksam, genau das meinte ich. Danke.
Gruss Jakob
Hallo!
Wenn nun der Vermieter die Kündigung damit begründen würde,
dass er das Haus geerbt hätte und sich nicht bewusst über die
Unterhaltskosten war, diese ihm zu hoch erscheinen und er es
deshalb verkaufen möchte.
Ist sowas nicht irgendwie irrwitzig?
Es ist im Gegenteil sogar sehr vernünftig, denn ein leeres Haus kann man schneller und teurer verkaufen. Allein - so läuft das hier nicht. Der Käufer muss in den Mietvertrag eintreten und dann seinerseits,wenn er denn das Haus selbst nutzen will, auf ordentlichem Wege kündigen.
Könnte man da nicht eine Abfindung (Umzugskosten o.ä.)
verlangen um die Kündigung zu akzeptieren?
Gute Idee! Denn was nützt es dem Mieter, wenn er die Aussicht hat, nach ein paar Monaten vom neuen Eigentümer rausgeklagt zu werden?
Hi,
nein, so einfach wird man einen Mieter heutzutage nicht los. Wäre ja auch noch schöner.
Aber in dem Fall könnte es durchaus sein, als Mieter das Haus günstig zu erwerben. Man wäre ja in einer sehr guten Ausgangsposition: Vermietet ist das Häuschen deutlich weniger wert und mit dem Verkauf würde sich der Vermieter auch den drohenden Streitigkeiten mit dem Mieter entziehen. Einem potentiellen Kaufinteressenten wird schnell die Lust am Objekt vergehen, wenn dieses mit einem unbefristeten Mietvertrag belastet ist und der Mieter bei einer Besichtigung auch noch auf den einen oder anderen vom Vermieter zu behebenden Mangel hinweist 
Gruß
S.J.
nehmen wir mal an man mietet ein Häuschen mit unbefristetem
Mietvertrag in etwas erbärmlichen Zustand.
Während der Mietzeit renoviert man etwas, bringt den
verwahrlosten Garten in Ordnung etc.
Nachdem man nun dort alles in Schuss gebracht hat bekommt man
die Kündigung.
Meines Wissens nach wäre eine Kündigung bei Vetragsgerechtem
Verhalten des Mieters doch nur wegen Eigenbedarf möglich,
oder?
Wenn nun der Vermieter die Kündigung damit begründen würde,
dass er das Haus geerbt hätte und sich nicht bewusst über die
Unterhaltskosten war, diese ihm zu hoch erscheinen und er es
deshalb verkaufen möchte.
Ist sowas nicht irgendwie irrwitzig?
Könnte man da nicht eine Abfindung (Umzugskosten o.ä.)
verlangen um die Kündigung zu akzeptieren?
Wäre eine derartige Kündigung nicht sogar unwirksam?
Gruss Jakob