Mietvertrag gekündigt, Vermieter reagiert nicht

Hallo,

gesetzt den Fall… will sagen: alles was ich hier schreibe ist hypothetisch. :wink:

Ein Mietvertrag über eine Wohnung wurde geschlossen. Vermieter ist Immobilienmakler - sollte sich also „etwas auskennen“.

Im Mietvertrag steht folgendes:

„Mietvertrag von bestimmter Dauer
Das Mietverhältnis wird auf die Dauer von 3 Jahren abgeschlossen. Es beginnt am 01.07.2014 und endet am 30.06.2017 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Grund für die Befristung: …“ Es ist kein Grund angegeben.

Bei Unterschrift wurde dem Mieter mündlich mitgeteilt, dass die Befristung nur deshalb ist, da ein schneller Mieterwechsel vermieden werden soll (wäre jedes Mal ein Aufwand für den Vermieter) und der Mieter auch gerne noch länger bleiben kann. Sprich: Vermieter wollte EIGENTLICH einen Kündigungsausschluss in den ersten 3 Jahren.
Ein befristeter Mietvertrag brauch aber laut BGB § 575 einen Grund. Ist dieser nicht angegeben, so ist diese Klausel nichtig. Der Mietvertrag ist unbefristet und kann mit gesetzlicher Kündigunsfrist gekündigt werden.

Der Mieter hat nun am 27.04.2016 dem Vermieter die schriftliche Kündigung der Wohnung zum 31.07.2016 in den Briefkasten geworfen (Zeuge kann Inhalt des Briefes und Datum bezeugen). In der Kündigung wird der Vermieter gebeten die Kündigung zu bestätigen. Klar, dies muss er nicht (eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung).

Der Mieter hat sich eigentlich schon auf ein Trara eingestellt, da Kündigung in den ersten drei Jahren… Nun reagiert der Vermieter nicht.
Was würdet ihr tun? Ihn nochmal darauf ansprechen oder einfach warten und ca. 1-2 Wochen vor Mietende (also so Mitte Juli) einem Übergabetermin der Wohnung vorschlagen?

Grüßle,
Tinchen

Nach Möglichkeit vorbei gehen und die Kündigung Quitieren lassen.

Ende Juli ausziehen, vielleicht den Zustand der Wohnung und die Zählerstände mit Zeuge und ein paar Fotos dokumentieren, Schlüssel in einen Briefumschlag und beim Vermieter einwerfen (Zeuge!), mit Schreiben in dem um Rückzahlung der Kaution mit Fristsetzung gebeten wird.

Wenn er sich totstellt, stellt er sich tot. Egal. Totstellen zeitigt keine rechtliche Wirkung.

Hallo,

Sicher hast du recht, das wäre die beste Möglichkeit gewesen. Da wir nun aber schon Mai haben wäre eine Kündigung erst zu Ende August möglich… :frowning:

Grüßle,
Tinchen

Das Datum der Erstabgabe natürlich Quittieren lassen, am Besten mit den besagten zeugen.

Solche Sachen macht man nur schriftlich,Du mußt doch wissen wer der Vertragspartner ist ,der Makler oder der Eigentümer,laß dich nicht auf mündliche Sachen ein

Die Kündigung war schriftlich.
Vertragspartner ist der Vermieter und dieser IST Makler.

Deswegen hat er ja auch einen robusten Stil. Ein Laie hat da normalerweise nicht die Nerven für sich totzustellen.

Vielleicht einen Anwalt einschaltenß

Wozu denn? Um unnötig Kosten zu verursachen, die nicht weiterbelastbar sind?

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Ich wäre mir nicht so sicher, dass die Kündigung wirklich rechtens ist.

Ok, ihr könnt natürlich einfach lügen und so tun, als hätte man damals nichts anderes besprochen, aber das ist eine Frage der Beweislage, nicht der Rechtslage.

Und jetzt noch ein menschlicher, kein rechtlicher Rat: Vielleicht hättet ihr dem Vermieter nicht einfach eine Kündigung schicken sollen, sondern mal mit ihm reden? Ihr wisst genau, dass er das, was ihr jetzt macht, nicht wollte, und ihr habt ihm beim Vertragsabschluss siggiert, dass das mit euch nicht passieren wird. Rein menschlich wäre da eine Erklärung oder auch Entschuldigung schön.

Ja, ihr habt eine Lücke im Vertrag entdeckt und seit deswegen möglicherweise im Recht. Aber einfach mal umgekehrt gefragt: Möchtet ihr, dass Vermieter mit euch menschlich umngehen, oder sollen sie rein auf Vertragstext und Rechtslage pochen? Genau.

Diejenige, die mit dem „robusten Stil“ angefangen haben, seid ihr. Ihr habt in den Wald reingerufen, jetzt bekommt ihr das Echo.

Gruß,
Max

Ähhh… wir wohnen im eigenen kleinen Häuschen. :wink:

Grüßle,
Tinchen

Leider war ich zu spät dran, um den Beitrag noch auf „man“ zu ändern. :smile:

Aber die Grundaussage bleibt trotzdem richtig: Der Mieter hat mE den Fehler gemacht, nicht frühzeitig das Gespräch zu suchen.

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Ach ja noch was:
Falsa demonstratio non nocet ist lateinisch und bedeutet sinngemäß „eine falsche Bezeichnung schadet nicht“. Der Ausdruck kommt aus der Rechtssprache und bedeutet, dass es für das Zustandekommen und die Wirksamkeit eines Vertrages oder einer Willenserklärung unschädlich ist, wenn die Parteien übereinstimmend dasselbe wollen aber falsch bezeichnen, bzw. wenn der Erklärende seinen Willen unrichtig zum Ausdruck gebracht hat, aber der Erklärungsempfänger dies erkennt oder erkennen muss.

Der Erklärende ist Fachmann (da Immobilienmakler mit mehreren eigenen vermieteten Wohnungen und Häuser) da sollte er richtig bezeichnen können. Und das ganz besonders wenn der verwendete Formularmietvertrag von Haus & Grund die Möglichkeit des gegenseitigen Kündigungsverzichts in der Zeile davor bietet.

Grüßle,
Tinchen

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Legt man aber die gleichzeitig getätigte Aussage zugrunde, ist es mE eine Tatsache, dass etwas anderes gemeint war als im Vertrag steht, und sich beide Vertragspartner darüber bewusst waren. Da spielt die Frage, ob jemand Fachmann ist oder nicht, mE keine Rolle.

Aber rechtliche Gewißheit darüber wird nur ein Urteil bringen. Wenn man mag, kann man damit wahrscheinlich Gerichte über viele Instanzen hinweg beschäftigen. :slight_smile:

Kann der VM Vereinbarung eines beiderseitigen Kündigungsverzichts glaubhaft machen, wäre die Kündigung nichtig. Kann er Nichtzugang der Kündigung vortragen, ebenso.
Da würde ich die nächsten Tage nutzen, ihm eine neu ausgedruckte Kopie meines ersten Kündigungsschreibens mit Originalunterschrift(en) erneut, diesmal aber bezeugt persönlich zu übergeben.

G imager