Hallo,
gesetzt den Fall… will sagen: alles was ich hier schreibe ist hypothetisch.
Ein Mietvertrag über eine Wohnung wurde geschlossen. Vermieter ist Immobilienmakler - sollte sich also „etwas auskennen“.
Im Mietvertrag steht folgendes:
„Mietvertrag von bestimmter Dauer
Das Mietverhältnis wird auf die Dauer von 3 Jahren abgeschlossen. Es beginnt am 01.07.2014 und endet am 30.06.2017 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Grund für die Befristung: …“ Es ist kein Grund angegeben.
Bei Unterschrift wurde dem Mieter mündlich mitgeteilt, dass die Befristung nur deshalb ist, da ein schneller Mieterwechsel vermieden werden soll (wäre jedes Mal ein Aufwand für den Vermieter) und der Mieter auch gerne noch länger bleiben kann. Sprich: Vermieter wollte EIGENTLICH einen Kündigungsausschluss in den ersten 3 Jahren.
Ein befristeter Mietvertrag brauch aber laut BGB § 575 einen Grund. Ist dieser nicht angegeben, so ist diese Klausel nichtig. Der Mietvertrag ist unbefristet und kann mit gesetzlicher Kündigunsfrist gekündigt werden.
Der Mieter hat nun am 27.04.2016 dem Vermieter die schriftliche Kündigung der Wohnung zum 31.07.2016 in den Briefkasten geworfen (Zeuge kann Inhalt des Briefes und Datum bezeugen). In der Kündigung wird der Vermieter gebeten die Kündigung zu bestätigen. Klar, dies muss er nicht (eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung).
Der Mieter hat sich eigentlich schon auf ein Trara eingestellt, da Kündigung in den ersten drei Jahren… Nun reagiert der Vermieter nicht.
Was würdet ihr tun? Ihn nochmal darauf ansprechen oder einfach warten und ca. 1-2 Wochen vor Mietende (also so Mitte Juli) einem Übergabetermin der Wohnung vorschlagen?
Grüßle,
Tinchen