Mietvertrag (Gewerbe), Untervermietung, Verbot der Untervermietung

Ich habe ein Objekt gewerblich gemietet. Im Mietvertrag gibt es ein Untermietsverbot. Ich habe mich darauf eigentlich nur aus Flüchtigkeit eingelassen. Ich bekam das Angebot, dass meine Räume von einer anderen „Partei“ gegen Entgelt mir gegenüber verwendet werden. Das ist für mich eine spürbare Entlastung und auch ein wenig lukrativ.

  • Ist das Untermietsverbot in meinem Mietvertrag überhaupt lauter bzw. nichtig?
  • Ich würde mich auch auf ein passendes Entgelt gegenüber meinem Vermieter einlassen.

Wie ist denn da die Rechtslage?

das Gewerbemietrecht ist von Wohnungsmietrecht abgekoppelt, genau so wie die Vermietung von Videokassetten. Im Gegensatz zudem letzteren gibt es allerdings einige Schnittpunkte, meist durch Richteretnscheidungen.

Untervermitung verbieten geht dort, daher auf jeden Fall mit den Vermieter reden, teilweise ist das dann kein Problem wenn der Untermieter solvent ist und die Art der Nutzung passt.

Mietzuschläge für Untervermitung sind üblich, diese sind aber nicht wirklich einheitlich zu benennen. so Wurde mal 20-25 % der Untermitsumme als in Ordnung akzeptiert in ein anderen Fall waren 35 € pro Monat zu viel, da ist die Rechtssprechung recht uneinheitlich.

Eine Erhöhung der Nebenkosten ist anerkannt.

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MfG
duck313