Mietvertrag gewerblich - wann kündigen?

Hallo Experten,

im Mietvertrag steht folgendes:
Das Mietverhältnis beginnt am 1. Juni 2012.
Die für die Vertragsparteien geltenden Kündigungsfristen betragen sechs Monate. Eine Kündigung ist erst nach Ablauf von 1 Jahr ab Beginn des Mietverhältnisses möglich.

Heißt das A) ich kann erst AB dem 1.6.2013 kündigen? Und dann erst ZUM 1.12.2013?

Oder heißt das B) ich könnte jetzt auch ZUM 1.6.2013 kündigen, da dann ein Jahr um wäre.

Viele Grüße
A-K

Die Antwort „B“ ist nach geltender neuerer Rechtsprechung gültig.

Hallo, da kann ich leider auch nur vermuten. Würde mich auch interessieren, wäre also nett, wenn sie mir Bescheid geben, sollten sie es herausbekommen! Danke

Danke schön, ich probier es einfach mal…

Die Antwort „B“ ist nach geltender neuerer Rechtsprechung
gültig.