Ich habe einen gewerblichen Mietvertrag mit 1/4-jährlicher Kündigungsfrist am 31.3.2010 zum 30.6.10 gekündigt, per Mail und am selben Tag die Kündigung per Einschreiben bestätigt, die natürlich erst im April ankam. Lt. Mietvertrat ist für die Fristwahrung die Ankunft und nicht die Absendung der Kü. massgebend. Gilt das Mail als Kündigung oder nicht?
wenn der vermieter einräumt, dass er die mail erhalten hat und du die schriftliche kündigung paar tage später nachgesendet hast, dürfte der kündigungstermin gewahrt sein.
Ich habe einen gewerblichen Mietvertrag mit 1/4-jährlicher
Kündigungsfrist am 31.3.2010 zum 30.6.10 gekündigt, per Mail
und am selben Tag die Kündigung per Einschreiben bestätigt,
die natürlich erst im April ankam. Lt. Mietvertrat ist für die
Fristwahrung die Ankunft und nicht die Absendung der Kü.
massgebend. Gilt das Mail als Kündigung oder nicht?
Hi
Klar gilt das. Mails sind an eine bestimte EMailadresse gerichtet die auch nur von dem der einen Schlüssel besitzt eingesehen werden kann. Das dies sein Herrschaftsbereich genauso ist wie der Briefkasten kommt er nicht aus der Nummer heraus. Wenn du in dem Mail auch auf diese Vorabinfo hingewiesen hast und die richtige hofentlich noch bis zum 3 Werktag ankam ist alles Paletti. 3 Werktag war im April der 6.
Gruß Peter
hallo,
ich bin auf diesem gebiet kein experte, hatte hier im forum selbst nur einige fragen gestellt zu diesem thema deshalb kann ich auch nicht weiterhelfen
viel glück
Hallo, bei nicht gewerblichen Mietverträgen gilt der 3 Werktag noch als rechtzeitig. Die Kündigung gilt dann für das Ende des übernächsten Monats. Eine E-Mail gilt glaube ich nicht. Kenne mich mit Gewerbemietverträgen aber nicht wirklich aus.
Gruß Fred
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
In der Regel haben Kündigungen immer schriftlich zu erfolgen, nicht per Mail. Damit zählt die Ankunft der Kündigung als fristwahrend.
Ernst-Erwin