Mietvertrag - Große Problem

Guten Tag,

mal angenommen, eine weibliche Person (geschieden, alleinerziehend mit 3 Kindern) hätte folgendes dringendes Problem: Sie würde mit ihrem Partner, mit dem sie seit 4 Jahren zusammen ist, ein Haus mieten wollen. Beim Abschluss des Mietvertrages wären eine Mietkaution sowie eine Maklerprovision sofort fällig. Weibliche Person wollte ursprünglich, dass der Mietvertrag nur auf ihren Partner ausgestellt wird, weil sie folgende Bedenken hat: Ihr Partner, selbstständig tätig, hat Privatinsolvenz angemeldet (steht kurz vor dem Abschluss) und hat sich in der Vergangenheit leider als unzuverlässig in mehreren Bereichen gezeigt. Trotz der Insolvenz verfügt er durch seine Selbstständigkeit über ein gutes Einkommen. Die weibliche Person hingegen ist zur Zeit arbeitssuchend, sie bezieht nur das Kindergeld und den Kindesunterhalt. Ihre beiden „Einkommen“ (man kann wohl kaum davon reden, da beides den Kindern zustehen), hat der Makler im Mietvertrag vermerkt. Der Makler wurde über finanzielle Probleme in der Vergangenheit des Partners informiert, allerdings schien er kein großes Interesse daran gehabt zu haben. Ihn bzw. die Vermieter sind nur daran interessiert, dass die Miete gesichert ist.
Der Partner der weiblichen Person sichert ihr zwar mündlich die Kostenübernahme zu, sie allerdings hat wegen seiner Unzuverlässigkeit in der Vergangenheit große Bedenken. Nun verlangt der Vermieter dass beide Parteien den Mietvertrag unterzeichnen. Was würde passieren, wenn der Partner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt? Besteht evtl. die Möglichkeit das beide Parteien untereinander einen Vertrag o.ä. aufsetzen (lassen), dass weibliche Person für die anfallenden Kosten und evtl. Folgekosten (Nichteinhaltung des Mietvertrages bzw. vorzeitigem Auszug) nicht haftbar gemacht werden kann?

Wenn beide den Mietvertrag unterschreiben haften Sie auch gesamtschuldnerisch für das Mietverhältnis.

Sprich wenn der Partner seinen Teil nicht zahlt, haftet die Frau eben für seinen Teil.

Daran ändert auch die interne Abmachung zwischen den beiden Bewphnern nichts, denn diese hat mit dem Mietvertratg nichts zu tun.

Natürlich steht es Frau frei sich das Geld beim Partner wieder zu holen… nur was soll das bringen wenn der jenige insolvent ist?

hallo,

HighQ hat ja schon formal richtig geantwortet.
Ich sehe das Hauptproblem aber bei der weiblichen Person.
Warum will sie sich diese Probleme (Mehrzahl!) überhaupt antun?

Gruss,
TR