Schönen Guten Tag,
Ich bin seit Dezember 2015 in einen Mietvertrag mit meiner damaligen Freundin. Zu dem Zeitpunkt der Vertragunterschrift war sie noch minderjährig und somit nicht voll geschäftsfähig. Die Vermieterin hat sich jedoch unsere Ausweise vorher kopiert, hatte also kenntnis über das Alter meiner Freundin.
Meine Frage lautet also ist der Mietvertrag da überhaupt gültig? Für meine Freundin ist er meines erachtens ja nicht rechtskräftig (rückwirkend unwirksam, weil fehlende Zustimmung der Eltern bei unter 18 Jahren) aber wie verhält sich das mit mir da ich zu dem Zeitpunkt ja volljährig war, wir sind beide gemeinsam Mieter (keine WG).
Hallo!
Spielt keine (wichtige) Rolle.
Schließlich bist Du doch volljährig und auch ganz allein für den Mietvertrag zuständig . Du schuldest allein die volle Miete (Gesamtschuldnerische Haftung).
MfG
duck313
§ 108 BGB, Absatz 3:
http://dejure.org/gesetze/BGB/108.html
Die Genehmigung kann mE aber auch hier (ähnlich wie bei der Genehmigung durch die Eltern) konkludent erfolgt sein:
Wenn deine Freundin nach ihrem18. Geburtstag also weiter in der Wohnung geblieben ist und Miete bezahlt hat, kann man davon ausgehen, dass sie der Mietvertrag wirksam geworden ist.
Gruß,
Max
So gesehen hat sie ja keine Miete bezahlt die ist regelmäßig bei mir abgegangen .
Ich frage mich aber immernoch ob die Gültigkeit des Vertrags weiterhin besteht dadurch das es am Anfang so war .
Trotzdessen das wir beide als Mieter drin stehen ?
Da wäre der Vertrag ja aber nicht rechtens wenn ich jetzt allein dafür aufkomme wenn beide also Sie und ich drin stehen .
Wie ihr untereinander verbleibt ist vollkommen egal. Sie nutz die Wohnung als Mieterin, dem Vermieter ist dies bekannt, somit besteht ein Mietvertrag.
Hallo!
irgendwie verstehst Du nicht was es bedeutet, wenn 2 Personen oder noch mehr einen Mietvertrag unterzeichnen.
jeder haftet für die volle Miete.
Nicht etwa bei 2 Personen nur für die Hälfte oder bei 3 Personen nur zu einem Drittel.
Untereinander kann man das so absprechen und machen.
Nur dem Vermieter ist das egal, kommt es zu Zahlungsproblemen, kann er sich an einen Mieter wenden und alles von ihm fordern !
Dieser Mieter muss dann sehen, ob der die Mietanteile der anderen selbst eintreiben kann.
Und selbst wenn die Minderjährige nicht wirksam unterzeichnen konnte, was ändert sich dann ? Dann bist doch noch Du als Mieter da.
Es wäre doch niemals der ganze gemeinsame Vertrag ungültig, nur die Freundin wäre nicht Mieterin geworden.
Da niemand(Eltern, Vermieter) dem Vertrag widersprochen hat ist das jetzt auch ganz egal !
Der Mietvertrag ist dennoch gültig. Wie meine Vorposter auch schon erläutert haben.
Aber, wenn es dir so wichtig ist, dann frag den Vermieter doch, ob ihr den Vertrag noch mal neu aufsetzen/unterschreiben könnt. Mittlerweile ist sie ja volljährig.
Hallo Sebastian,
der Vermieter kann nicht nachvollziehen, wer die Miete zahlt, höchstens wer sie überweist.
Falls Du nur aus dem Vertrag raus willst, sind gemeinsame Vereinbarungen (Du, Sie und Er) nötig, bzw. (unter Einhaltung der Kündigungsfristen) nur Du und Sie. (Sie muss immer mitspielen, also verscherze es Dir nicht mit ihr ).
Im umgekehrten Fall (ihr wolltet weiter dort wohnen) wärest Du vermutlich ziemlich angepisst, wenn der Vermieter auf einmal mit „ätsch, üngültig“ ankäme.
Viel Erfolg
qwe
wozu genau soll das gut sein? damit sich die kündigungsfristen erst später erhöhen?
Nochmal in einfachen Worten:
Wenn EINER unterschreibt, dann muss dieser die ganze Miete zahlen.
Wenn ZWEI oder mehr unterschreiben, dann haftet jeder der beiden für die volle Miete. Natürlich kann der Mieter nicht von beiden Mietern jeweils 100% einkassieren. Aber wenn einer der beiden nicht zahlen kann oder zahlen will, muss der andere sofort in vollem Umfang für die Mietzahlung gerade stehen.
Daher sind zwei Mieterunterschriften bei einem Mietvertrag so beliebt bei Vermietern. Es reicht, wenn einer der beiden Geld hat und zahlt. Den Rest müssen die beiden unter sich ausmachen.
ist sie ausgezogen? Vermutlich nicht.
Es gibt mE keinen Grund, anzunehmen, warum der Vertrag immer noch schwebend unwirksam sein soll.
Gruß,
Max