Mietvertrag. Hallo, habe eine Frage zum

… Zeitmietvertrag. Und zwar steht in meinem Vertrag Beide Parteien verzichten bis zum 29.2.2012 auf eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses. Ab wann darf ich dann kündigen? Also 3 Monate vor diesen Termin um dann zum 1.3. rauszukommen oder erst ab dem 29.2.???

Nach geltendem Mietrecht dürfen Sie im Gegensaatz zur alten Regelung die Kündigung drei Monate vorher zum 29.2.2012 ausprechen, so dass für Sie die Mietbindung dann auch am 29.2.2011 endet.

ab 29.2.12 zum 31.5.12

Also dürfte ich dann im Dezember die Kündigung schreiben?

Nach geltendem Mietrecht dürfen Sie im Gegensaatz zur alten
Regelung die Kündigung drei Monate vorher zum 29.2.2012
ausprechen, so dass für Sie die Mietbindung dann auch am
29.2.2011 endet.

Nein! Die Kündigungsfrist von drei Moanten beginnt am 1.12.2011 und endet am 29.02.1012. Die Kündigung muß also apätestens im November erfolgen und dem Vermieter bis zum 3. Werktag des Folgemonats zugegangen sein. Kündigen also am besten bereits heute zum 29.2.2012, dann versäumen Sie auch keine Frist und der Vermieter freut sich, dass er sich rechtzeitig und nicht erst „auf den letzten Drücker“ um geeignete neue Mieter bemühen kann!

Hi
genau… 3 monate vorher… Gruß Peter

Hallo, gute Frage, leider keine Ahnung. Wenn Sie die Antwort wissen, können Sie mir diese bitte auch mitteilen.

Viele Grüße