Hallo Maria,
Finger weg vor solchen Mietverträgen. Du bist hier der Willkür des Vermieters - wenn dieser diese ausüben will - ausgesetzt. Er kann natürlich einen Mietvertrag machen, der eine Warmmiete vorsieht. Warmmiete bedeutet aber, dass die Heizung in der Miete enthalten ist.
Hallo liebe Rechtsexperten!
Ich bin im Begriff eine Ein-Zimmer-Wohnung zu mieten. Das
zimmer hat 20 qm, dazu Küche, Bad, Flur, Kellerabteil. Die
Warm-Miete beträgt 350 €. Jetzt ist im Mietvertrags-Entwurf
nur geregelt, dass die Miete evtl steigt, wenn die
Heizkostenabrechnung kommt. Es ist nicht geregelt, wieviel der
Miete als Nebenkosten bzw. Vorauszahlung zählen.
Die Heizkosten wären in der Warmmiete enthalten.
Und die
Vermieter benutzen zwei Zimmer der Wohnung weiterhin. Wir
haben dann also zusammen die Heizung und den Strom. Ich möchte
jetzt, dass schon im Mietvertrag festgesetzt wird, wie sie das
verrechnen wollen, wenn die Nachzahlung kommt.
Eine Nachzahlung für Heizung ist hier unzulässig, wenn Warmmiete vereinbart ist. Hier kommt es darauf an, dass an keiner Stelle im Mietvertrag steht, dass die weiteren Kosten abgerechnet werden.
Die Vermieter
meinen aber, das könne man dann immer noch klären. Ich fürchte
nun, dass ich mir die Wohnung dann nicht mehr leisten kann.
Was meint ihr dazu?
Siehe Anfang. Dies führt zu Streit, spätetens wenn die Kosten angeblich oder tatsächlich steigen. Beachte im übrigen, dass Du eine andere Kündigungsfrist haben wirst, wenn Du ein Zimmer in einer Wohnung eines Vermieters bewohnst. Man kann Dich - ohne dass Du das Recht auf Widerspruch geltend machen kannst, innerhalb eines Monats auf die Strasse setzen.
Grüsse Günter